Zuschuss

Open topic: Boosting organic farming for a competitive, sustainable and resilient farming sector

EU-Förderung für Forschungs- und Innovationsprojekte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz des ökologischen Landbaus. Einreichung bis 14.04.2026 (erste Stufe) bzw. 15.09.2026 (zweite Stufe).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.02. - 14.04.2026
Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU
Fördersumme: 6.000.000 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Forschung und Innovation zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung sicherer, praktikabler und kosteneffizienter Innovationen in der ökologischen Land- und Tierproduktion mit dem Ziel, die Attraktivität, Effizienz und Widerstandsfähigkeit der Bio-Branche in Europa zu erhöhen und deren Beitrag zu wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zu belegen.

Förderfähige Ausgaben

  • Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Sachmittel
  • Kosten für Vernetzungs- und Austauschaktivitäten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für die Herstellung kommerzieller Serienmengen
  • Zinszahlungen und Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens drei unabhängige Partner aus EU-Mitgliedstaaten oder Horizon Europe assoziierten Staaten
  • Anwendung des Multi-Akteurs-Ansatzes
  • Teilnahme von Forschungs- und Innovationsakteuren in EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung (Part B)
  3. Finanzierungsplan / Detailed Budget Table
  4. Nachweise zur rechtlichen und finanziellen Kapazität

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt und Ambition
  • Erwartete Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
  • Qualität der Umsetzung und Konsortialstruktur

Beschreibung

Der themenoffene Horizon-Europe-Aufruf „Boosting organic farming for a competitive, sustainable and resilient farming sector“ richtet sich an Bildungseinrichtungen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in der EU und assoziierten Staaten. Gefördert werden Forschungs- und Innovationsvorhaben (Innovation Actions) zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung sicherer, praktikabler und kosteneffizienter Innovationen in der ökologischen Land- und Tierproduktion. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit, ökonomische Effizienz und ökologische sowie soziale Resilienz der Bio-Branche in Europa zu stärken. Hierzu müssen mindestens drei unabhängige Partner:innen aus verschiedenen EU-/assoziierten Staaten im Konsortium zusammenarbeiten und einen Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Die Förderung in Form eines Zuschusses deckt 100 % der projektbezogenen Ausgaben bis zu einer Fördersumme von 6 Mio. Euro ab. Förderfähige Kosten umfassen u. a. F&E-Kosten, Reisekosten, Sachmittel sowie Vernetzungsaktivitäten. Das Projektvolumen ist auf 36 Monate ausgelegt, die Einreichung der Stage-1-Anträge ist bis zum 14. April 2026, die Stage-2-Anträge bis zum 15. September 2026 möglich.

Das Vorhaben verlangt einen überzeugenden Plan für die Einbindung landwirtschaftlicher Betriebe, Berater:innen sowie weiterer Akteur:innen entlang der Agrar-Lebensmittelkette und setzt die Mitwirkung von Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften voraus. Bewertet werden Innovationsgehalt, Ambition, erwartete Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Qualität von Umsetzung und Konsortiumsstruktur. Der Open-Science-Ansatz, die Integration der Geschlechterdimension in Forschung und Innovation sowie umfassende Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen („dissemination and communication“) sind verpflichtend. Neben der Einhaltung ethischer und rechtlicher Vorgaben – einschließlich der Berücksichtigung EU-weiter Sicherheits- und Ausschlusskriterien – sind Gender-Equality-Pläne öffentlicher Einrichtungen verpflichtend. Ein detaillierter Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung (Part B) und Nachweise zur rechtlichen und finanziellen Kapazität bilden die Grundlage für die Antragstellung.

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