Opferfonds CURA – für Betroffene rechter Gewalt
Der Opferfonds CURA unterstützt seit 2004 Betroffene vorurteilsmotivierter Gewalt in Deutschland schnell und unbürokratisch mit finanziellen Mitteln für medizinische Behandlungen, Anwaltskosten, Sachschäden, Umzug und Sicherheitsmaßnahmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unbürokratische finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen, Vereinen und Organisationen nach rechtsradikalen, rassistischen, antisemitischen oder anderen vorurteilsmotivierten Angriffen, um die Folgen der Tat zu bewältigen und das Vertrauen in die Gesellschaft wiederherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Medizinische Behandlungskosten
- Psychologische Betreuung
- Anwaltskosten
- Behebung von Sachschäden
- Umzugskosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis eines vorurteilsmotivierten Angriffs
- Antragstellung über anerkannte Beratungsstelle
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung einer anerkannten Beratungsstelle
- Rechnungen oder Kostenvoranschläge
- Nachweis über den Gewaltereignis
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der finanziellen Notlage
- Schwere der erlittenen Gewalttat
- Notwendigkeit der Unterstützung
Beschreibung
Der Opferfonds CURA der Amadeu Antonio Stiftung bietet seit 2004 bundesweit schnelle und unbürokratische Zuschüsse für Personen und zivilgesellschaftliche Initiativen, die von rechtsradikaler, rassistischer, antisemitischer oder anderer vorurteilsmotivierter Gewalt betroffen sind. Gefördert werden medizinische Behandlungen und psychologische Betreuung, Anwaltskosten, die Behebung von Sachschäden sowie notwendige Umzugs- und Sicherheitsmaßnahmen. Ziel ist es, die finanziellen Folgen einer Gewalttat abzufedern und das Vertrauen in die demokratische Gesellschaft wiederherzustellen. Durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit stärkt der Fonds zudem die Sichtbarkeit von Betroffenen und rückt das Thema Hassgewalt in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.
Förderberechtigt sind Einzelpersonen, Familien, Kinder und Jugendliche sowie gemeinnützige Vereine und Organisationen, die einen vorurteilsmotivierten Angriff nachweisen können und den Antrag über eine anerkannte Beratungsstelle oder direkt an die Stiftung stellen. Entscheidende Kriterien sind die Dringlichkeit der Notlage, die Schwere der erlittenen Tat und die konkrete Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung. Als Nachweise reichen eine Bestätigung der Beratungsstelle, Rechnungen oder Kostenvoranschläge sowie ein Nachweis über den Gewaltereignis aus. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Mit dem Opferfonds CURA erhalten Betroffene nicht nur materielle Hilfe, sondern auch ein solidarisches Signal, das deren gesellschaftliche Anerkennung und Ermutigung in schwierigen Situationen stärkt.
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