Zuschuss

Opfernotruf

Förderung der Finanzierung des Betriebs der österreichweiten Hotline "0800 112 112 – Notruf für Opfer" inklusive Online-Beratung.

Soziales Gesundheit Beratung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Finanzierung des Betriebes der Hotline 0800 112 112 sowie der dazugehörigen Online-Beratung für Opfer von Straftaten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der fachlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den österreichweiten Betrieb eines Opfernotrufs
  • Erfüllung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)

Beschreibung

Die Förderung ermöglicht die finanzielle Absicherung des österreichweiten Opfernotrufs „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ sowie der begleitenden Online-Beratung. Ziel ist es, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen die laufenden Betriebskosten für die Hotline und digitale Kommunikationsangebote zu decken. Durch die Initiative wird ein zentraler Ansprechpartner für Betroffene von Straftaten bereitgestellt, der rund um die Uhr Unterstützung, erste Orientierung und die Vermittlung weiterführender Hilfs- und Rechtsberatungsangebote gewährleistet.

Besonders interessant ist das Programm für Einrichtungen, die fachlich, technisch und organisatorisch in der Lage sind, eine österreichweite Opferhilfe zu betreiben und die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für Bundesmittel (ARR 2014) erfüllen. Die Maßnahme richtet sich an Personen, die infolge einer Straftat professionelle Begleitung und rechtliche Auskunft benötigen. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit ab dem 1. Jänner 2026 können Anträge jederzeit eingereicht werden, wodurch ein ununterbrochener Betrieb der Hotline gesichert wird. Mit der Bereitstellung dieser Ressource leistet die Maßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung gleichberechtigten Zugangs zur Justiz für besonders schutzbedürftige Menschen und stärkt ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.