Zuschuss

Opferschutz-orientierte Täterarbeit

Förderung der opferschutzorientierten Täterarbeit in Wien zur Verbesserung der Situation von Frauen und Kindern betroffener Gewalt. Laufend Anträge möglich, mindestens drei Monate vor Projektbeginn einzureichen.

Frauenförderung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Förderquote: 100%

Förderziel

Opferschutzorientierte Täterarbeit und täterbezogene Intervention mit Männern im Bereich Gewalt in der Privatsphäre (Familie) mit dem Ziel der Verbesserung der Situation von Frauen und Kindern sowie gegebenenfalls weiteren Familienangehörigen, die von Gewalt durch Männer in der Privatsphäre (Familie) betroffen sind, durch Abbau von gewalttätigem Verhalten der betroffenen Männer.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Fortbildungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliches Förderungsansuchen in Form des vom BMI zur Verfügung gestellten Formulars
  • Antrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn einzureichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Förderungsansuchen
  2. Antragsformular des BMI
  3. Finanzierungsplan
  4. Projektbeschreibung
  5. Sachberichtsformular
  6. Abrechnungsformular

Bewertungskriterien

  • Qualität der geplanten Trainings
  • Relevanz für die Zielgruppe
  • Erfahrungsnachweis in der Täterarbeit

Beschreibung

Im Rahmen der „Opferschutz-orientierten Täterarbeit“ fördert das Bundesministerium für Inneres in Wien Projekte gemeinnütziger Organisationen, die Männer mit gewalttätigem Verhalten in der Familie bei der Umsetzung weiterführender Trainingsprogramme nach erfolgter Gewaltpräventionsberatung begleiten. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Situation von Frauen, Kindern und weiteren betroffenen Angehörigen durch den konsequenten Abbau gewalttätiger Verhaltensweisen. Die Förderung richtet sich an Einrichtungen, die spezialisierte Konzepte für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen entwickeln und Gewaltschutzkonzepte in enger Abstimmung mit Expert:innen für Opferhilfe umsetzen. Die Maßnahmen umfassen u. a. Schulungen zu gewaltfreien Kommunikationsstrategien, Netzwerkaufbau mit Beratungsstellen sowie die Entwicklung von Monitoring-Instrumenten zur Erfolgskontrolle. Durch das fortlaufende Einreichen von Anträgen – mindestens drei Monate vor Projektbeginn – wird Flexibilität gewährleistet und der Beginn rechtzeitig abgesichert.

Gefördert werden zu 100 % Personal- und Sachkosten, Reisekosten sowie Fortbildungsaufwendungen, während Investitionen in Immobilien, rückwirkende Kosten oder Schuldentilgung ausgeschlossen sind. Förderanträge sind mittels des vom BMI bereitgestellten Formulars einzubringen, wobei die Qualität der Trainings, die Relevanz für die Zielgruppe sowie nachgewiesene Erfahrungen in der Täterarbeit wesentliche Bewertungskriterien darstellen. Die Antragsteller:innen legen einen detaillierten Projektplan mit Ziel-, Zeit- und Finanzierungsübersicht vor. Die Auswahl erfolgt in transparentem Prüfverfahren; nach Projektabschluss wird der Einsatz der Mittel in Form eines Sach- und Zahlenberichts geprüft. Geförderte Projekte leisten einen zentralen Beitrag zum Gewaltschutz und tragen zur Reduzierung familiärer Gewalt in Wien bei.

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