Orientierungs- und Mobilitätstraining
Abgeltung der Kosten für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie für ein Training zur Erlangung von kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten in Wien, sofern diese zum Antritt oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit notwendig sind.
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Förderkriterien
Förderziel
Abgeltung der Kosten für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie für ein Training zur Erlangung von kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten, sofern sie zum Antritt oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit notwendig sind.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Orientierungs- und Mobilitätstraining
- Kosten für Training zur Erlangung von kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Grad der Behinderung mindestens 50 %
- Härtefallregelung
- Jugendliche bis 24 Jahre mit Grad der Behinderung mindestens 30 %
Beschreibung
Orientierungs- und Mobilitätstraining in Wien unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, selbstständig in den Arbeitsalltag einzusteigen oder eine bereits begonnene Erwerbstätigkeit zu sichern. Gefördert werden die Kosten für spezialisierte Trainings, welche neben der Orientierung in der Umgebung auch das Erlernen von kommunikativen und lebenspraktischen Fähigkeiten umfassen. Diese Trainings werden ausschließlich dann übernommen, wenn sie unmittelbar für den erstmaligen Antritt oder die Ausübung eines Berufs nötig sind. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, Barrieren im Arbeitsumfeld abzubauen und die berufliche Teilhabe nachhaltig zu stärken. Durch die 100%ige Zuschussrate entstehen den Berechtigten keinerlei Eigenkosten für die Teilnahme.
Berechtigt sind Privatpersonen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % sowie Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit einem Behinderungsgrad von mindestens 30 %. In Härtefällen kann von den Vorschriften abgewichen werden, sofern die Teilnahme entscheidend für den Arbeitsplatzerhalt oder die -aufnahme ist. Gefördert werden ausschließlich die Ausgaben für das Orientierungs- und Mobilitätstraining und das Training zur Erlangung von Kommunikations- und lebenspraktischen Fertigkeiten. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt beim Sozialministeriumservice in Wien. Die Leistungsgewährung erfolgt als einmaliger Zuschuss ohne rückwirkende Fristen, wobei begonnene Trainings vor Antragstellung in der Regel nicht berücksichtigt werden. Interessierte finden detaillierte Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf über die offiziellen Webseiten des Sozialministeriums und des Sozialministeriumservice.
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