Orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel
Zuschüsse zu den Kosten für Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel in Burgenland zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuschüsse zu den Kosten für Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie deren Instandsetzung oder Ersatz, um die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung zu erhöhen und die Folgen ihres Leidens oder Gebrechens zu erleichtern.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Körperersatzstücke
- Orthopädische Hilfsmittel
- Andere Hilfsmittel
- Instandsetzung
- Ersatz unbrauchbarer oder verlorener Hilfsmittel
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Asylberechtigung oder dauerhafter Aufenthalt seit mindestens fünf Jahren
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland
- Nachweis eines Grades der Behinderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweise der letzten sechs Monate
- Bestätigung eines Facharztes zur Notwendigkeit des Hilfsmittels
- aktuelles klinisch-psychologisches Gutachten oder fachärztlicher Befund
- Mindestens zwei Kostenvoranschläge ab Kosten über €1.800
- Nachweise über Zuschusshöhe oder Ablehnung anderer Kostenträger
Beschreibung
Die Förderung „Orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel“ des Landes Burgenland gewährt Privatpersonen mit Behinderung, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland nachweisen, Zuschüsse zu den Kosten für Körperersatzstücke, orthopädische und weitere Hilfsmittel. Auch Ausgaben für Instandsetzung oder Ersatz unbrauchbarer bzw. verlorener Geräte werden gefördert. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Grad der Behinderung und österreichische Staatsbürgerschaft, Asylberechtigung oder ein seit mindestens fünf Jahren dauerhafter Aufenthalt. Mit dieser kontinuierlich offenen Fördermöglichkeit zielt das Burgenländische Chancengleichheitsgesetz darauf ab, die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und die Folgen von Leiden oder Gebrechen im Alltag zu erleichtern.
Förderberechtigt sind Menschen mit Behinderung – darunter österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte und dauerhaft niedergelassene Fremde –, die alle erforderlichen Nachweise beim Antrag einreichen. Benötigt werden Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, eine fachärztliche Bestätigung zur Notwendigkeit des Hilfsmittels, ein aktuelles klinisch-psychologisches Gutachten oder (fach-)ärztlicher Befund sowie mindestens zwei Kostenvoranschläge für Ausgaben ab 1.800 EUR. Ebenso sind Nachweise über bereits gewährte Zuschüsse oder Ablehnungen anderer Kostenträger vorzulegen. Dank fortlaufender Einreichungsmöglichkeit ohne Antragsfrist kann jede:r Berechtigte flexibel Unterstützung beantragen und so aktiv zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung beitragen.