Zuschuss

Parteienfinanzierung für die in den Gemeinderäten der oö. Gemeinden vertretenen Parteien

Finanzierung des Landes Oberösterreich für politisch in Gemeinderäten vertretene Parteien zur Mitwirkung an demokratischer Willensbildung, politischer Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. Antrag jährlich bis 31.12. möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2016
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Den in den Gemeinderäten der oberösterreichischen Gemeinden vertretenen politischen Parteien wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für die Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung und an der politischen Bildung, zur Bedeckung des hierfür erforderlichen personellen und sachlichen Aufwands sowie für ihre sonstige Öffentlichkeitsarbeit auf Bezirks- und Gemeindeebene eine Finanzierung des Landes gewährt.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachaufwand
  • Öffentlichkeitsarbeit

Antragsberechtigt

  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag bis zum 31. Dezember für das Folgejahr stellen
  • Unterzeichnung durch das satzungsgemäß vertretungsbefugte Organ der Partei
  • Angabe des Kontos für die Überweisung der Förderung
  • Bei fehlender Landesparteiorganisation Unterzeichnung und Kontonennung der Bezirks- oder Gemeindepartei

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Parteienfinanzierung
  2. Unterschrift des vertretungsbefugten Organs
  3. Angabe der Bankverbindung

Beschreibung

Das Landesprogramm fördert politische Parteien, die in den Gemeinderäten Oberösterreichs vertreten sind, zur Stärkung der demokratischen Willensbildung sowie der politischen Bildung auf Bezirks- und Gemeindeebene. Gegenstand der Finanzierung sind personelle Ressourcen, sachliche Aufwendungen und Öffentlichkeitsarbeit. Die Mittel werden als einmaliger, auf zwei Halbjahresraten aufgeteilter Zuschuss gewährt und sollen den erforderlichen Aufwand zur Mitwirkung am demokratischen Diskurs sowie zur Vermittlung politischer Inhalte abdecken. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich, da das Programm fortlaufend angeboten wird und jährlich ein Gesamtbudget von rund 4,73 Mio. Euro bereitsteht.

Zu den Zuwendungsvoraussetzungen gehört die fristgerechte Einreichung des Antrags bis zum 31. Dezember für das folgende Jahr und die Unterzeichnung durch ein satzungsgemäß vertretungsbefugtes Organ der jeweiligen Landes-, Bezirks- oder Gemeindepartei. Zudem ist das Konto anzugeben, auf das die Förderung überwiesen werden soll. Bei fehlender Landesparteiorganisation kann eine Bezirks- bzw. Gemeindepartei zeichnen und ihre Kontoverbindung benennen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sachaufwand und Öffentlichkeitsarbeit. Dem Antrag werden ein formloser Finanzierungsantrag, die Unterschrift des vertretungsbefugten Organs sowie die Bankverbindung beigefügt. Die rechtliche Grundlage bildet das Oö. Parteienfinanzierungsgesetz (LGBl. 25/1992, zuletzt geändert durch LGBl. 59/2023). Interessierte Parteien finden detaillierte Informationen und das Antragsformular beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Abteilung Präsidium.

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