Zuschuss

Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Organisationen von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene. Zuschüsse bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Projekte bis zu 3 Jahren.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: bis zu 95%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Verbesserung der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur interessenvertretenden Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene.

Förderfähige Ausgaben

  • Kompetenzaufbau (Empowerment und Capacity-Building)
  • Nachwuchsförderung und Jugendarbeit
  • Organisationsentwicklung inkl. technischer Infrastruktur
  • Ausgleich behinderungsspezifischen Mehrbedarfs
  • Assistenzleistungen für Mitglieder
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kommunale oder regionale Förderungen
  • Sportförderungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit überwiegend Menschen mit Behinderungen als Mitglieder und Leitung
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben
  • Nachweis eines vollständigen Finanzierungsplans und Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert bundesweit Projekte, die die Mitgestaltung öffentlicher Angelegenheiten durch Organisationen von Menschen mit Behinderungen maßgeblich stärken. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, deren Leitung und Mitgliedschaft überwiegend von Menschen mit Behinderungen bestimmt wird. Gefördert werden unter anderem Capacity-Building und Empowerment für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter:innen, Nachwuchsförderung, Organisationsentwicklung inklusive technischer Infrastruktur sowie behinderungsspezifische Mehrbedarfe und Assistenzleistungen. Voraussetzung für die Zuwendung ist ein vollständiger Finanzierungsplan, die Nachweisführung über die Gesamtfinanzierung und der Projektbeginn nach Antragstellung.

Mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten können bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss abgedeckt werden. Ausgeschlossen sind kommunale, regionale und sportbezogene Einzelmaßnahmen. Die Förderrichtlinie ermöglicht insbesondere den Ausbau fachlicher Fähigkeiten, die Initiierung junger Führungspotenziale und den Ausgleich zusätzlicher Aufwände aufgrund von Behinderungen. Anträge werden jeweils acht Wochen vor den halbjährlichen Sitzungen des fachlich besetzten Beirats über das Online-Portal der beauftragten Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) eingereicht. Die detaillierten Bestimmungen zum Antragsverfahren und zur förderfähigen Kostenstruktur finden sich in der Förderrichtlinie § 19 BGG und den ergänzenden Handlungsanleitungen des BMAS.

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