Zuschuss

Pauschaler Aufwendungsersatz für den Landessportbund (LSB) und seine angeschlossenen Organisationen

Pauschaler Aufwendungsersatz für Personal- und Sachkosten des Landessportbundes Rheinland-Pfalz und seiner angeschlossenen Organisationen. Fortlaufende Anträge möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Erstattung von Personal- und Sachkosten für hauptamtliches Personal sowie Reisekosten für ehrenamtlich Tätige im Landessportbund Rheinland-Pfalz und seinen angeschlossenen Organisationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Landessportbund Rheinland-Pfalz
  • Anschluss an eine Sportorganisation des LSB

Beschreibung

Pauschaler Aufwendungsersatz für den Landessportbund (LSB) und seine angeschlossenen Organisationen bietet eine kontinuierlich abrufbare Förderung in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss deckt pauschal Personal- und Sachkosten ab und erlaubt ergänzend die Übernahme von Reisekosten für ehrenamtlich Tätige. Die Mittel sind speziell auf hauptamtliches Personal im Landessportbund Rheinland-Pfalz und den angeschlossenen Sportorganisationen zugeschnitten. Durch die fehlende feste Antragsfrist können Vereine und Verbände ihre Förderanträge flexibel einreichen und bedarfsgerecht planen. Innerhalb des Themenfeldes Sport werden damit personelle Kapazitäten gesichert und organisatorische Abläufe nachhaltig gestärkt. Die Förderung unterstützt eine wirksame Verwaltung, Koordination und Mobilität in den Sportstrukturen des Landes.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Interessenverbände oder sonstige Vereine mit gültiger Mitgliedschaft im Landessportbund Rheinland-Pfalz sowie nachgewiesener Anbindung an eine Sportorganisation des LSB. Gefördert werden unter anderem Personalaufwendungen für festangestellte Mitarbeitende, notwendige Sachkosten sowie Reisekosten von freiwillig Engagierten. Die pauschale Erstattung erleichtert die Abrechnung und entlastet Haushalte von Verwaltungsaufwand. Sportverbände und -vereine können so ihr Personalmanagement optimieren und bürgerschaftliches Engagement vor Ort stärken. Diese Zuschussmöglichkeit leistet einen Beitrag zur Qualitätssteigerung und Effizienz im organisierten Sportbetrieb in Rheinland-Pfalz.

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