Pauschalförderung: Inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
Bundesweite Pauschalförderung der Aktion Mensch für inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Förderung der Begleitpersonenkosten bis zu 100 % (max. 400.000 € pro Jahr). Fortlaufend Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung inklusiver Ferienreisen, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre die Teilhabe an offenen, inklusiven Reisen zu ermöglichen und die Kosten für Begleitpersonen zu decken.
Förderfähige Ausgaben
- Tagespauschalen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
- Tagespauschalen für Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagen
- Reisen für geschlossene Teilnehmerkreise (z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten, Wohnheime)
- Ausflüge ohne Übernachtung
- Übernachtungen am Heimatort der Zielgruppe
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebot von offen ausgeschriebenen Ferienreisen
- Berücksichtigung der Wünsche von Teilnehmenden
- Antragstellende Organisation muss gemeinnützig sein
Beschreibung
Die Pauschalförderung der Aktion Mensch unterstützt bundesweit inklusive Ferienreisen, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre eine uneingeschränkte Teilnahme am Freizeitangebot zu ermöglichen. Gemeinnützige Organisationen, die offen ausgeschriebene Reisen durchführen und dabei die Wünsche der Teilnehmenden berücksichtigen, können Zuschüsse beantragen. Ziel ist es, Inklusion von Anfang an zu verwirklichen und Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern. Die Maßnahme richtet sich ausdrücklich an Projektpartner:innen, die ihre Angebote barrierefrei und bedarfsorientiert gestalten.
Förderkonditionen: Die Aktion Mensch übernimmt die Tagespauschalen für Begleitpersonen zu 100 % – bis zu maximal 400.000 € pro Jahr und Projektpartner:in. Pro Tag werden für Begleitpersonen von Teilnehmenden mit Behinderung bis zu 80 € und für Begleitpersonen von Teilnehmenden ohne Behinderung bis zu 50 € gefördert. Voraussetzung ist eine Reisedauer von mindestens fünf Tagen; von der Förderung ausgeschlossen sind geschlossene Teilnehmerkreise, Ausflüge ohne Übernachtung sowie Übernachtungen am Heimatort der Zielgruppe. Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich, eine vorherige Einholung von Eigenmitteln ist nicht erforderlich. Interessierte gemeinnützige Träger können jederzeit einen Antrag einreichen und so inklusive Erlebnisse für junge Menschen realisieren.