Pendler:innenbeihilfe Steiermark
Rückwirkende Beihilfe für Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark zur Teilfinanzierung der Pendelkosten des Vorjahres. Anträge bis 31.12. des Folgejahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Arbeitnehmer:innen mit Wohnsitz in der Steiermark zur Abmilderung der finanziellen Belastung durch Pendelkosten.
Förderfähige Ausgaben
- Pendelkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Einfache Entfernung Wohnort–Arbeitsort mindestens 25 km
- Jahresbruttoeinkommen ≤ 35.000 € (ohne Familienbeihilfe)
- Kein Anspruch auf Freifahrt bzw. Freifahrt nicht genutzt
- Antrag bis 31.12. des Folgejahres einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung der Gemeinde über Hauptwohnsitz
- Bestätigung des Arbeitgebers über Jahresbruttoeinkommen und Arbeitsort
- Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid
- Bestätigung des Arbeitsmarktservice über Schulungsmaßnahmen
- Familienbeihilfenbescheid bzw. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Beschreibung
Die Pendler:innenbeihilfe Steiermark unterstützt Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in der Steiermark dabei, die Kosten für tägliche oder wöchentliche Fahrten zum Arbeitsplatz abzumildern. Sie gewährt eine rückwirkende Förderung für das vorhergehende Kalenderjahr und kann bis zum 31. Dezember des Folgejahres beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen mit einer einfachen Pendelstrecke von mindestens 25 km, einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 35.000 € (ohne Familienbeihilfe) sowie ohne oder nicht genutzten Anspruch auf Freifahrt. Die Förderung beläuft sich im Durchschnitt auf 120 € pro Jahr, maximal werden bis zu 389 € ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt als einmaliger Zuschuss per Überweisung auf ein angegebenes Konto, wobei jeder angefangene Monat der Pendelstrecke in voller Höhe angerechnet wird.
Zur Antragstellung werden neben dem ausgefüllten Formular eine Bestätigung der Gemeinde über den Hauptwohnsitz, eine Arbeitgeber:innen-Bescheinigung zum Jahresbruttoeinkommen und Arbeitsort, der Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid, ein AMS-Nachweis über Schulungszeiten sowie der Familienbeihilfenbescheid benötigt. Die Antragsunterlagen sind in den AK-Außenstellen und Gemeindeämtern erhältlich. Die Arbeiterkammer Steiermark übernimmt die formale Abwicklung und trägt ein Drittel der Fördermittel. Ziel der Maßnahme ist es, die Mobilitätskosten von Arbeitnehmer:innen zu reduzieren und eine leistbare Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes zu gewährleisten, um so den Wohn- und Arbeitsstandort in Einklang zu bringen.
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