Perlenfonds
Ganzjährige Förderung von Nachhaltigkeitsprojekten junger Menschen an Hochschulen, Schulen und in der Nachbarschaft mit bis zu 25.000 € für Projekte bis maximal drei Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, in denen junge Menschen eigene Ideen für eine nachhaltige Zukunft umsetzen – an Hochschule, Berufsschule, Schule, an außerschulischen Lernorten oder in ihrer Nachbarschaft – und dabei Green Skills erwerben sowie Engagement und Teilhabe an Nachhaltigkeitsprozessen stärken.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte im Elementar- und Primarbereich
- Ausstattung im Bereich Haustechnik und Bauvorhaben
- Erstausstattung von Räumlichkeiten
- Teilnahme an studentischen Wettbewerben
- Stipendien für Einzelpersonen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Einrichtung/Initiative
- Abwicklung über Hochschule oder gemeinnützige Initiative bei Hochschulprojekten
- Anträge von Schulen über angegliederte Fördervereine
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Checkliste für Förderanträge
- Finanzplan (Vorlage)
- Förderrichtlinien
Bewertungskriterien
- Anwendungsbezug der Projekte
- Förderung des Engagements und der Teilhabe
- Vermittlung von Green Skills
Beschreibung
Der Perlenfonds der Joachim Herz Stiftung unterstützt bundesweit innovative Nachhaltigkeitsprojekte junger Menschen an Hochschulen, Berufsschulen, Schulen und in der Nachbarschaft. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können ganzjährig Anträge auf eine Förderung als Projektzuschuss stellen. Gefördert werden Vorhaben mit klarem Anwendungsbezug, die Green Skills vermitteln und Engagement sowie Teilhabe an Nachhaltigkeitsprozessen stärken. Die Förderhöhe beläuft sich auf bis zu 25.000 € pro Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten. Studierende im Bachelor- und Masterstudium, Berufsschüler:innen, Auszubildende sowie Schüler:innen der Sekundarstufen I und II entwickeln beispielsweise Prototypen für ökologische Innovationen, setzen Social-Entrepreneurship-Ideen um oder realisieren lokale Initiativen zur Verbesserung ihrer Nachbarschaft. Ebenso werden Maßnahmen gefördert, die Nachhaltigkeit in Bildungseinrichtungen und Ausbildungsbetrieben verankern, etwa durch Green Offices oder die Analyse nachhaltiger Potenziale in Unternehmen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Antragstellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Einrichtung. Hochschulprojekte müssen über die Hochschule oder eine anerkannte Initiative abgewickelt werden, Schulprojekte über angegliederte Fördervereine. Nicht förderfähig sind Vorhaben im Elementar- und Primarbereich, Bau- und Haustechnikmaßnahmen, Erst-Ausstattungen von Räumlichkeiten, studentische Wettbewerbe, Einzelstipendien sowie (partei-)politische oder künstlerische Projekte. Die Entscheidung erfolgt nach den Kriterien Anwendungsbezug, Förderungswirkung und Green Skills-Transfer. Anträge können das ganze Jahr über elektronisch eingereicht werden und werden üblicherweise innerhalb von acht bis zehn Wochen geprüft.
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