Perlenfonds
Mit dem "Perlenfonds" der Joachim Herz Stiftung werden bundesweit Projekte gefördert, in denen junge Menschen eigene Ideen für eine nachhaltige Zukunft umsetzen. Laufende Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Perlenfonds unterstützt Vorhaben, die das Engagement und die Teilhabe junger Menschen an Nachhaltigkeitsprozessen fördern und ihnen praxisnahe Kompetenzen für eine nachhaltige Transformation vermitteln, wobei Projekte mit konkretem Anwendungsbezug umgesetzt werden.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte im Elementar- und Primarbereich
- Ausstattung im Bereich Haustechnik und Bauvorhaben
- Erstausstattung von Räumlichkeiten
- Teilnahme an studentischen Wettbewerben
- Stipendien für Einzelpersonen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Darstellung des Projekts (max. 5 Seiten)
- Finanzplan (Vorlage)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Online-Antrag vollständig ausgefüllt
Bewertungskriterien
- Eigeninitiative und Engagement
- Qualität und Innovativität des Projekts
- Anwendungsbezug und Praxistransfer
- Klarheit der inhaltlichen und finanziellen Planung
- Nachhaltigkeitsaspekte und Transferpotenzial
Beschreibung
Der Perlenfonds der Joachim Herz Stiftung fördert bundesweit Projekte, in denen junge Menschen eigenverantwortlich Ideen für eine nachhaltige Zukunft entwickeln und umsetzen. Gefördert werden praxisorientierte Vorhaben in den Bereichen Bildung für nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz und Umwelt- sowie Naturschutz, die an Hochschulen, Berufsschulen, Sekundarstufen oder außerschulischen Lernorten stattfinden. Im Fokus stehen insbesondere Studierende im Bachelor- und Masterstudium, Berufsschüler:innen, Auszubildende sowie Schüler:innen der Sekundarstufen I und II, wobei eine anteilige Einbindung der breiten Bevölkerung möglich ist. Die Initiative legt großen Wert auf Innovative Konzepte mit klarem Anwendungsbezug, die Eigeninitiative und Engagement der Teilnehmenden stärken und ihnen „Green Skills“ für eine nachhaltige Transformation vermitteln.
Zur Antragstellung berechtigte Einrichtungen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Die Fördersumme beträgt bis zu 25.000 Euro pro Projekt, die über maximal 36 Monate verteilt werden kann. Ausgeschlossen sind etwa Projekte im Elementar- und Primarbereich, Bauvorhaben sowie Stipendien für Einzelpersonen oder (partei-)politische und künstlerische Zwecke. Für die Antragsprüfung sind eine Projektbeschreibung (maximal fünf Seiten), ein Finanzplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit einzureichen. Förderentscheidungen basieren auf Kriterien wie Qualität und Innovativität des Projekts, Klarheit der inhaltlichen und finanziellen Planung, Anwendungsbezug sowie Transferpotenzial. Anträge können ganzjährig online eingereicht werden und werden üblicherweise innerhalb von acht bis zehn Wochen bearbeitet.
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