Zuschuss

Perlenfonds

Bundesweit fördert der Perlenfonds der Joachim Herz Stiftung Nachhaltigkeitsprojekte von Studierenden, Berufsschüler:innen, Auszubildenden und Schüler:innen der Sekundarstufen I und II. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Bildung Bildung für nachhaltige Entwicklung Kinder und Jugendliche Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 25.000 €
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mit dem Perlenfonds fördert die Joachim Herz‐Stiftung Projekte, in denen junge Menschen eigene Ideen für eine nachhaltige Zukunft umsetzen – in Hochschule, Berufsschule, Schule, an außerschulischen Lernorten oder in ihrer Nachbarschaft –, um Engagement und Teilhabe an Nachhaltigkeitsprozessen zu stärken und praxisnahe Green Skills zu vermitteln.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projekte im Elementar‐ und Primarbereich
  • Ausstattung im Bereich Haustechnik (z. B. Photovoltaikanlagen) und Bauvorhaben
  • Erstausstattung von Räumlichkeiten (z. B. Mobiliar)
  • Teilnahme an studentischen Wettbewerben
  • Stipendien für Einzelpersonen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung ausschließlich über das Online‐Antragsformular
  • Vollständig ausgefüllter Antrag inklusive aller Pflichtfelder
  • Projektbeschreibung (max. fünf Seiten) und Finanzplan als Anlagen
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (entfällt bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
  • Sitz der antragstellenden Einrichtung in Deutschland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online‐Antragsformular
  2. Projektbeschreibung (max. fünf Seiten)
  3. Finanzplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Bestätigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bewertungskriterien

  • Eigeninitiative der Projektbeteiligten
  • Qualität und Relevanz der Projektinhalte
  • Klare und durchdachte inhaltliche sowie finanzielle Planung
  • Vorbildfunktion und Übertragbarkeit
  • Seriosität, Erfahrung und Reputation des Antragstellers
  • Effizienter und sparsamer Einsatz der Mittel
  • Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen
  • Vorhandensein von Evaluationskriterien und deren Prüfung
  • Dokumentation des Projektverlaufs
  • Kreativität und Aktualität des Themas

Beschreibung

Mit dem Perlenfonds der Joachim Herz‐Stiftung werden bundesweit kreative Initiativen von Studierenden, Berufsschüler:innen, Auszubildenden sowie Schüler:innen der Sekundarstufen I und II gefördert. Ziel ist die Stärkung von Engagement und Teilhabe an nachhaltigen Transformationsprozessen durch praxisorientierte Umsetzung eigener Ideen – sei es an Hochschulen, in Schulen, an außerschulischen Lernorten oder im direkten Nachbarschaftskontext. Projekte aus den Bereichen Bildung, Digitalisierung, Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Arbeit und Soziales erhalten Unterstützung, sofern sie eine konkrete Wirkung erzielen und junge Menschen gezielt mit „Green Skills“ ausstatten. Dabei steht die Übertragbarkeit von Ergebnissen im Fokus, um erfolgreiche Ansätze als Vorbild für weitere Initiativen nutzbar zu machen.

Der Fonds sieht Zuschüsse von bis zu 25.000 Euro für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten vor und ermöglicht eine ganzjährige Antragstellung über ein Online‐Formular. Voraussetzung ist eine vollständige Projektskizze (maximal fünf Seiten), ein transparenter Finanzplan sowie der Nachweis gemeinnütziger Strukturen oder der Status als juristische Person des öffentlichen Rechts. Ausgeschlossen sind Vorhaben im Elementar- oder Primarbereich, Bau- und Haustechnikprojekte, Erstausstattung von Räumlichkeiten, studentische Wettbewerbe, Einzelausbildungs-Stipendien sowie politisch oder künstlerisch ausgerichtete Projekte. Entscheidungskriterien umfassen Eigeninitiative, Qualität der Inhalte, durchdachte inhaltliche und finanzielle Planung, Effizienz des Mitteleinsatzes, Nachhaltigkeitseffekt, Vorbildfunktion, Kreativität und Aktualität. Anträge werden in der Regel innerhalb von acht bis zehn Wochen geprüft, sodass eine zeitnahe Realisierung möglich ist. Antragstellende Einrichtungen benötigen ihren Sitz in Deutschland und können als kommunale Träger, gemeinnützige Initiativen oder Bildungseinrichtungen fungieren. Begleitende Dokumentation sowie eine strukturierte Evaluation des Projektverlaufs sind Bestandteil der Förderanforderungen, um Wirkung und Lernprozesse nachvollziehbar zu machen.

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