Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Förderung der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz in Wien zur Übernahme behinderungsbedingter Unterstützungsleistungen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der Kosten für persönliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität, die zur Erfüllung der dienstvertraglich festgelegten Verpflichtungen, zur Einhaltung innerbetrieblicher Regelungen bzw. zur erfolgreichen Absolvierung einer Ausbildung als Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen erforderlich sind.
Förderfähige Ausgaben
- Persönliche Unterstützungsleistungen
- Begleitung und Mobilität
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einstufung ab Pflegestufe 3
- Fachliche und persönliche Eignung für den Beruf
- Aufrechtes Dienstverhältnis oder selbständige Tätigkeit oder Arbeitsplatz in Aussicht oder berufsbezogene Ausbildung
Beschreibung
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz unterstützt Menschen mit Behinderungen in Wien dabei, ihren Berufsalltag barrierefrei zu gestalten. Über einen laufend verfügbaren Zuschuss werden behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen abgedeckt, insbesondere im Bereich Begleitung und Mobilität. Die Förderung trägt dazu bei, die dienstvertraglich festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen und innerbetriebliche Regelungen ebenso einzuhalten wie berufliche Ausbildungen erfolgreich abzuschließen. Als Ausgleich für funktionsbedingte Einschränkungen ermöglicht sie eine selbstbestimmte Teilhabe am Erwerbsleben und fördert die nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und leistet einen entscheidenden Beitrag zur inklusiven Arbeitswelt im Themenfeld Arbeit & Soziales. Durch den Fokus auf individuelle Assistenz wird ein maßgeschneidertes Hilfspaket realisiert, das flexibel an unterschiedliche Lebens- und Arbeitssituationen angepasst werden kann.
Gefördert werden Privatpersonen mit einer Einstufung ab Pflegestufe 3, die fachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten oder angestrebten Beruf nachweisen. Voraussetzungen sind zudem ein aufrechtes Dienstverhältnis, eine selbständige Tätigkeit, ein konkreter Arbeitsplatz in Aussicht oder eine berufsbezogene Ausbildung. Die Kostenübernahme beschränkt sich auf persönliche Unterstützungsleistungen sowie begleitende Mobilitätsangebote und erfolgt ausschließlich über einen einmaligen Zuschuss. Anträge können jederzeit und fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine unbefristete Fördermöglichkeit besteht. Diese gezielte Finanzhilfe stärkt die Chancengleichheit und sichert bestehende wie künftige Beschäftigungsverhältnisse nachhaltig ab. Weiterführende Informationen zu Antragsmodalitäten und Förderrichtlinien sind bei den zuständigen Stellen des Sozialministeriumservice erhältlich.
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