Persönliche Assistenz - Arbeitgebermodell
Förderung der Persönlichen Assistenz im Privatbereich im Arbeitgebermodell in Salzburg. Menschen mit Behinderungen können jederzeit Anträge stellen und Assistent:innen selbst organisieren.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Selbstbestimmung und unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen durch die Gewährung von Fördermitteln zur Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten im eigenen Haushalt im Rahmen des Arbeitgebermodells.
Förderfähige Ausgaben
- Lohnkosten für Assistent:innen
- Sozialversicherungs- und gesetzliche Abgaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachkosten wie Eintrittsgelder oder Reisekosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen gemäß S.THG
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg
- Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes
- Alter zwischen 18 und 65 Jahren
- Führen eines eigenen Haushalts bzw. Leben im Familienverband
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Staatsangehörigkeit oder des rechtmäßigen Aufenthalts
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Kopie des Behindertenpasses oder Bescheid über Zugehörigkeit nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
- Weitere fallbezogene Unterlagen auf Anforderung
Bewertungskriterien
- Bedarf an Assistenzstunden
- Vorliegen der erforderlichen Kompetenzen
- Selbstbestimmung und unabhängige Lebensführung
Beschreibung
Förderung Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell
In Salzburg fördert das Amt der Salzburger Landesregierung im Themenfeld Soziales ein unbefristetes Arbeitgebermodell für die Persönliche Assistenz im Privatbereich. Menschen mit schweren körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen im Alter von 18 bis 65 Jahren erhalten einen 100 %-Zuschuss, der sämtliche Lohnkosten sowie Sozialversicherungs- und gesetzliche Abgaben für selbst organisierte Assistent:innen abdeckt. Sachkosten wie Reisekosten oder Eintrittsgelder bleiben unberücksichtigt. Diese Förderung zielt auf die Stärkung der Selbstbestimmung und eine unabhängige Lebensführung im eigenen Haushalt ab. Bei Bezug von Pflegegeld gilt die Maßnahme als ergänzende Leistung, ohne dass ein eigener Kostenbeitrag zu entrichten ist. Antragstellende übernehmen die komplette Organisation und alle arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten im Rahmen des Arbeitgebermodells.
Voraussetzung für die Bewilligung ist neben österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestelltem Aufenthaltsstatus und Hauptwohnsitz im Land Salzburg der Nachweis einer Behinderung gemäß Salzburger Teilhabegesetz. Ferner wird erwartet, dass Assistenznehmende Kompetenz in Anleitung, Organisation, Personalführung und Finanzmanagement nachweisen und einen eigenen Haushalt führen bzw. im Familienverband leben. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich Lohnkosten sowie Sozialversicherungs- und gesetzliche Abgaben. Nicht in den Zuschuss fallen Sachkosten. Als Unterlagen sind unter anderem der Staatsangehörigkeitsnachweis, eine Vertretungsberechtigung, Kopien des Behindertenpasses oder entsprechende Bescheide sowie fallabhängige Dokumente beizulegen. Anträge können jederzeit ohne fixe Fristen eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt anhand des individuellen Assistenzbedarfs, der vorhandenen Kompetenzen sowie des Grades der selbstbestimmten Lebensführung.