Persönliche Assistenz, Bgld ChG
Das Land Burgenland gewährt ab 01.10.2024 unbegrenzt Zuschüsse zur Persönlichen Assistenz im privaten Alltag für Menschen mit Behinderungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Burgenländischen Chancengleichheitsgesetzes zur Unterstützung bei Basisversorgung, Haushalt, Mobilität, Kommunikation und Freizeitaktivitäten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Persönliche Assistenz
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Reisekosten
- Aufenthaltskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollendung des 14. bis 65. Lebensjahres
- Grad der Behinderung ≥ 50 %
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland
- Österreichische Staatsbürgerschaft, Asylberechtigung oder mindestens fünf Jahre rechtmäßiger, tatsächlicher Aufenthalt
- Nicht untergebracht in stationärer Einrichtung oder 24-Stunden-Betreuung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des Behindertenpasses
- Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice
- Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt (falls erforderlich)
- Bestätigung teilstationärer Einrichtung (falls relevant)
- Bestätigung der Ausbildungsstätte (falls relevant)
- Nachweis bewilligter Assistenzstunden
- Nachweis Vertretungsbefugnis
Beschreibung
Ab 1. Oktober 2024 stellt das Land Burgenland unbegrenzt Zuschüsse zur Persönlichen Assistenz im privaten Alltag bereit. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die das 14. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, erhalten Unterstützung, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % vorliegt oder bei intellektuellen beziehungsweise psychischen Beeinträchtigungen ein Assistenzbedarf glaubhaft gemacht werden kann. Gefördert werden Tätigkeiten der Basisversorgung (z. B. Aufstehen, An- und Auskleiden, Körperpflege), Haushaltsführung (Wäsche, Reinigung, Einkauf), Mobilität, Kommunikation sowie Freizeit- und kulturelle Aktivitäten. Die Zuschüsse decken ausschließlich die Kosten für Persönliche Assistenz ab; Sach-, Reise- und Aufenthaltskosten bleiben unberücksichtigt.
Die Beantragung ist fortlaufend möglich und erfolgt ohne Fristbegrenzung. Voraussetzungen sind neben dem festgestellten Grad der Behinderung und dem Altersrahmen ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt beziehungsweise österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Asylberechtigung sowie ein tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland. Nicht gefördert werden Personen in stationären Einrichtungen oder unter 24-Stunden-Betreuung. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen beizulegen: Kopie des Behindertenpasses, Gutachten des Sozialministeriumservice, Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt (falls erforderlich), Bestätigungen teil- oder teilstationärer Einrichtungen bzw. Ausbildungsstätten, Nachweis bewilligter Assistenzstunden sowie Nachweis der Vertretungsbefugnis. Zuständig für die Abwicklung ist die Abteilung 6 – Referat Sozialleistungen und Behindertenwesen der Burgenländischen Landesregierung. Interessierte Personen finden alle notwendigen Formulare und Hinweise im Antragsformular „Persönliche Assistenz (PAP/PAA)“ sowie in der entsprechenden Richtlinie des Landes Burgenland.
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