Zuschuss

Persönliche Hilfe

Zur Beseitigung oder Erleichterung von psychischen und sozialen Schwierigkeiten bei der Eingliederung in das Berufsleben oder in die Gesellschaft können Menschen mit Behinderung im Burgenland Unterstützung erhalten.

Soziales Gesundheit Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.12.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Förderquote: 100%

Förderziel

Zur Beseitigung oder Erleichterung von psychischen und sozialen Schwierigkeiten bei der Eingliederung in das Berufsleben oder in die Gesellschaft kann einem behinderten Menschen persönliche Hilfe gewährt werden. Diese Hilfe umfasst Beratung und Unterstützung durch geeignete Personen während und nach Hilfsmaßnahmen sowie unabhängig davon und wird vom Land Burgenland finanziert.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Behinderung im Sinne des § 18 Abs. 2 Burgenländisches Sozialhilfegesetz

Beschreibung

Dieser Zuschuss ermöglicht Menschen mit Behinderung im Burgenland, psychische und soziale Hürden bei der Eingliederung in das Berufsleben oder in die Gesellschaft gezielt abzubauen. Gefördert wird persönliche Hilfe durch qualifizierte Fachpersonen, die während und nach notwendigen Maßnahmen sowie unabhängig davon beratend zur Seite stehen. Die Unterstützung umfasst individuelle Begleitung, psychosoziale Beratung und Hilfestellungen zur zweckmäßigen Gestaltung der Lebensverhältnisse. Finanzierungsquelle ist das Land Burgenland, das für alle anfallenden Kosten eine 100-prozentige Übernahme garantiert. Die Leistung richtet sich an private Antragsteller:innen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die geeignete Leistungsanbieter:innen beauftragen.

Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen oder gleichgestellte Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland und einer Behinderung im Sinne des § 18 Abs. 2 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes. Die Antragsstellung ist unbefristet möglich, sodass jederzeit individuelle Förderbedarfe gedeckt werden können. Diese kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht eine flexible Beratungs- und Betreuungsgestaltung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Arbeit & Soziales sowie Beratung & Unternehmensfinanzierung. Durch den ganzheitlichen Ansatz werden nachhaltige Lösungen zur Teilhabe geschaffen und Barrieren im Alltag wirkungsvoll gemindert, um eine chancengerechte Integration in sämtliche Lebensbereiche zu fördern.

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