Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammer Kärnten im übertragenen Wirkungsbereich
Refundierung der Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammer Kärnten für deren Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Refundierung der Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammer Kärnten für deren Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Übermittlung von Verwendungsnachweisen
Beschreibung
In Kärnten besteht eine fortlaufende Fördermöglichkeit zur Deckung der Personal- und Sachkosten, die der Landwirtschaftskammer Kärnten im übertragenen Wirkungsbereich entstehen. Öffentliche Einrichtungen können jederzeit Anträge stellen, um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten. Gefördert werden insbesondere Personalaufwendungen für fachliche Betreuung, Beratung und Verwaltung sowie notwendige Sachkosten, die für die Durchführung agrar- und ländlicher Entwicklungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Förderung unterstützt so die nachhaltige Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und trägt zur Sicherung regionaler Wertschöpfung bei.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Übermittlung von Verwendungsnachweisen, anhand derer eine rechnerische und sachliche Prüfung der ökonomischen und widmungsgemäßen Mittelverwendung erfolgt. Antragstellende Institutionen profitieren von einer transparenten Förderabwicklung durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum. Die verantwortliche Abteilung koordiniert darüber hinaus nationale und EU-geförderte Programme, fördert Innovation und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und betreibt regionale Beratungsbüros. So wird gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten Mittel zielgerichtet und effektiv zum Wohle der ländlichen Regionen eingesetzt werden.
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