Zuschuss

Personalaufwand heilpädagogische Kindergartengruppen

Förderung des unbedingt notwendigen Personalaufwands für Kinder und Jugendliche in heilpädagogischen Kindergartengruppen in Oberösterreich. Laufende Antragstellung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert wird der unbedingt notwendige Personalaufwand für Kinder und Jugendliche in heilpädagogischen Gruppen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb heilpädagogischer Kindergartengruppen gemäß § 33 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweise über betreute Kinder
  2. Nachweise über Personalaufwand
  3. ärztliche und fachlich-pädagogische Stellungnahmen
  4. Dokumentation von Art und Umfang der Betreuung

Beschreibung

Der Zuschuss „Personalaufwand heilpädagogische Kindergartengruppen“ fördert in Oberösterreich den unverzichtbaren Einsatz von Fachkräften in heilpädagogischen Kindergartenangeboten. Gemeinnützige Träger:innen aus dem Bereich der Behindertenhilfe erhalten eine 100 %ige Förderquote zur Abdeckung des Personalaufwands für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Voraussetzung ist der Betrieb heilpädagogischer Kindergartengruppen gemäß § 33 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Gefördert werden ausschließlich Nachweise über betreute Kinder, Personalaufwand, ärztliche sowie fachlich-pädagogische Stellungnahmen und eine detaillierte Dokumentation von Art und Umfang der Betreuung.

Ziel dieser Förderung ist die Sicherung und Qualitätssteigerung von spezialisierten Betreuungsangeboten für junge Menschen mit Entwicklungs- und Förderbedarf. Die Abwicklung erfolgt über monatliche Kostenkontrollen, Akontozahlungen und eine Abrechnung nach tatsächlich erbrachter Leistung, ergänzt durch Zwischen- und Jahresabrechnungen sowie Stichproben vor Ort. Als Fördergeberin agiert die Abteilung Gesellschaft der Direktion Kultur und Gesellschaft im Amt der Oö. Landesregierung, die seit 12. November 2013 für diese Leistung verantwortlich zeichnet. Durch die Unterstützung wurden bereits zahlreiche heilpädagogische Gruppen gestärkt und eine bedarfsgerechte Betreuung ermöglicht, die auf fundierten fachlichen und pädagogischen Grundlagen beruht.

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