Zuschuss

Personalkostenzuschüsse an die Landwirtschaftskammer

Personalkostenzuschüsse an die Landwirtschaftskammer Salzburg zur Abdeckung von Personalaufwendungen für ihre gesetzlichen Aufgaben in Bildung, Beratung und Förderungsabwicklung.

Beratung Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Durch die Gewährung von Personalkostenzuschüssen soll die Landwirtschaftskammer in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlichen bzw. den von Bund und Land Salzburg übertragenen Aufgaben im Bereich Bildung, Beratung und Förderungsabwicklung nachzukommen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Personalkostenabrechnung
  2. Jahresvoranschlag
  3. Rechnungsabschluss

Beschreibung

Die Personalkostenzuschüsse an die Landwirtschaftskammer Salzburg unterstützen die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in den Bereichen Bildung, Beratung und Förderungsabwicklung. Bundesweit in Österreich verfügbar, richtet sich die Förderung ausschließlich an öffentliche Einrichtungen, konkret an die Landwirtschaftskammer Salzburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Durch die regelmäßige Gewährung von Zuschüssen können Personalaufwendungen abgedeckt werden, sodass die Kammer ihren Auftrag im Sinne von Bund und Land Salzburg effizient umsetzen kann. Ziel ist es, eine hochwertige Beratung und Ausbildung im Agrarbereich sicherzustellen sowie eine reibungslose Abwicklung von Fördermaßnahmen zu gewährleisten.

Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden in Form von direkten Zuschüssen ausbezahlt. Gefördert werden ausschließlich Personalaufwendungen. Der Förderprozess basiert auf dem Übereinkommen zwischen dem Land Salzburg und der Landwirtschaftskammer Salzburg. Für die Antragstellung sind die Personalkostenabrechnung, der Jahresvoranschlag sowie der Rechnungsabschluss der Kammer vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen im Verlauf des Haushaltsjahres. Mit dieser kontinuierlichen Finanzierung wird eine stabile Personalstruktur gewährleistet, die einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Entwicklung leistet.

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