Personalkostenzuschuss Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für Unter-Dreijährige
Zuschuss zu Personalkosten in Krabbelstuben in Oberösterreich zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels und Verlängerung der Öffnungszeiten für Unter-Dreijährige.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Personalkosten in Krabbelstuben, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern und die Öffnungszeiten auf VIF-konforme Zeiten auszuweiten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das zusätzlich eingesetzte Personal muss über die Qualifikation einer Hilfskraft oder einer pädagogischen Fachkraft verfügen.
- Einsatz des Personals zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels von über 1:4 auf höchstens 1:4 oder zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten.
- VIF-konforme Öffnungszeiten: mind. 45 Stunden pro Woche, mind. 9,5 Stunden täglich an ≥ 4 Tagen, ganzjährig mindestens 47 Wochen mit Verpflegungsangebot.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Personalkostenzuschuss inklusive Formularbeilagenblatt mit Detailangaben zur Personal- und Betreuungssituation und zu den Öffnungszeiten
Beschreibung
Der Personalkostenzuschuss zum Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für Unter-Dreijährige in Oberösterreich unterstützt Rechtsträger:innen von Krabbelstuben – darunter Gemeinden, Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen und Unternehmen. Gefördert werden dabei ausschließlich Personalkosten, um den Betreuungsschlüssel von derzeit über 1:4 auf maximal 1:4 zu verbessern und die Öffnungszeiten für Kinder unter drei Jahren auf VIF-konforme Zeiten auszuweiten. Die Maßnahme läuft von 01.09.2022 bis 31.08.2027 und wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt, um eine verlässliche, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Betreuung zu gewährleisten.
Für eine Bewilligung müssen zusätzlich eingesetzte Mitarbeitende als Hilfskraft oder pädagogische Fachkraft qualifiziert sein. Die VIF-konformen Öffnungszeiten erfordern mindestens 45 Stunden pro Woche, tägliche Betreuungszeiträume von jeweils 9,5 Stunden an mindestens vier Tagen sowie ein ganzjähriges Angebot über mindestens 47 Wochen mit Verpflegungsangebot. Anträge sind vor Durchführung der Maßnahme über die Anwendung KBEweb einzureichen; die konkreten Fristen und Abläufe werden jährlich per Rundschreiben bekanntgegeben. Dem Förderantrag sind detaillierte Angaben zur Personal- und Betreuungssituation sowie den geplanten Öffnungszeiten beizufügen. Diese Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der frühkindlichen Bildung und Entlastung von Familien in Oberösterreich.