Zuschuss

Pflegeausbildungsprämie

Finanzielle Prämie für die Ausbildung in Pflegeberufen (Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Heimhilfen, Fachsozialbetreuung) in Kärnten. Laufend gültig ab 01.09.2022, Anträge jährlich bis 31.10.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2022
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Die Kärntner Pflegeausbildungsprämie soll einen finanziellen Anreiz für Interessierte darstellen, sich in Kärnten für einen Pflegeberuf ausbilden zu lassen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufrechtes Ausbildungsverhältnis bei einer Ausbildungseinrichtung in Kärnten (längstens für die gesetzliche Mindestausbildungsdauer)
  • Kein Bezug von Leistungen nach AlVG oder AMSG (z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Umschulungsgeld)
  • Ausbildung zur Pflegefachassistenz nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei der KABEG

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schulbesuchsbestätigung/Inskriptionsbestätigung
  2. Ausgefüllter Online-Antrag
  3. Unterzeichnete Kenntnisnahme und Bestätigung

Beschreibung

Die Kärntner Pflegeausbildungsprämie unterstützt privat Personen, die in Kärnten eine Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich anstreben. Mit einem einmaligen Zuschuss soll ein zusätzlicher finanzieller Anreiz geschaffen werden, um Pflegeberufe wie Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Heimhilfen oder Fachsozialbetreuung zu ergreifen. Als fortlaufende Fördermöglichkeit seit 1. September 2022 bietet sie jährlich die Chance, bis spätestens 31. Oktober Anträge einzureichen und somit die Ausbildungskosten zu reduzieren. Die Maßnahme fördert sowohl den Bereich Gesundheit als auch die Felder Aus- & Weiterbildung, Soziales sowie Arbeit & Soziales in Kärnten.

Voraussetzung für die Prämie ist ein aufrechtes Ausbildungsverhältnis bei einer anerkannten Einrichtung in Kärnten, längstens während der gesetzlichen Mindestausbildungsdauer. Ausgeschlossen sind Teilnehmende, die Leistungen nach AlVG oder AMSG beziehen, sowie Personen in einem Dienstverhältnis bei der KABEG im Rahmen der Pflegefachassistenz. Für mehrjährige Ausbildungswege ist jährlich eine aktuelle Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung vorzulegen. Der Antrag erfolgt online mit der ausgefüllten Form, der unterzeichneten Kenntnisnahme und der Bestätigung der Inskriptionsbestätigung. Ein Kärntner Wohnsitz ist nicht zwingend erforderlich. Durch den Zuschuss werden Auszubildende personengerecht entlastet und der Pflegeberuf in der Region gestärkt.

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