Pflegekinderwesen - Pflegeelterndienst
Pflegeelterndienst in Kärnten: Beratung, Begleitung und Fortbildungsangebote für Pflegeeltern. Gültig seit 01.01.2014, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Pflegeelterndienst unterstützt und sichert die Erziehung und Berufsausbildung minderjähriger Pflegekinder in Kärnten durch fachliche Beratung, Begleitung und Fortbildungsangebote für Pflegeeltern gemäß K-KJHG.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Eignung gemäß § 33 Abs. 6 K-KJHG
- Vorliegende Gefährdung des Kindeswohls
Beschreibung
Der Pflegeelterndienst in Kärnten bietet eine fachlich begleitete und praxisnahe Unterstützung für Pflegeeltern, die minderjährige Kinder in Obhut nehmen. Unter dem Dach des Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetzes (K-KJHG) werden umfassende Beratungsleistungen, individuelle Begleitung und bedarfsorientierte Fortbildungsangebote bereitgestellt. Träger sind gemeinnützige Organisationen und sonstige Rechtsträger, die gemeinsam mit der Jugendwohlfahrtbehörde und SOS-Kinderdorf vertraglich zusammenarbeiten. Dabei gewährleistet der Dienst nicht nur die sozialrechtliche Absicherung durch Anstellung bei SOS-Kinderdorf, sondern stärkt auch die Erziehungskompetenz durch praxisnahe Workshops zu Entwicklungspsychologie, klinischen Symptomatiken sowie Coaching und psychologischer Begleitung. Die Angebote sind fortlaufend abrufbar und können jederzeit beantragt werden; sie laufen seit dem 01.01.2014 ohne zeitliche Begrenzung.
Das Förderziel zielt darauf ab, die Erziehungs- und Berufsausbildung der Pflegekinder nachhaltig zu sichern und sie vor Kindeswohlgefährdungen zu schützen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die fachliche Eignung gemäß § 33 Abs. 6 K-KJHG sowie das Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls. Interessierte Pflegeeltern in Kärnten können jederzeit einen Antrag stellen, um von kostenlos bereitgestellten Fortbildungen und individueller Unterstützung zu profitieren. Die fachliche Aufsicht obliegt der Abteilung Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Chancengleichheit im Amt der Kärntner Landesregierung. Durch diesen Zuschuss erhalten Pflegeeltern eine verlässliche Basis für eine qualitätsgesicherte Kinderbetreuung und tragen aktiv zur Stabilisierung und Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder bei.
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