Pilotprogramm Serious Games / Gamification der Film- und Medienstiftung NRW
Die Film- und Medienstiftung NRW fördert die Entwicklung von Serious Games und Gamification-Projekten in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch vor Antragstellung; es gibt zwei Einreichtermine pro Jahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Entwicklung von digitalen Spielen, die nicht primär der Unterhaltung dienen, sondern z. B. Wissensvermittlung, Gesundheitsförderung, Klimaschutz oder gesellschaftliche Innovation zum Ziel haben, sowie Unterstützung des Technologietransfers aus der Computer- und Videospielindustrie in andere Wirtschafts-, Industrie- und Gesellschaftsbereiche.
Förderfähige Ausgaben
- Entwicklungskosten
- Produktionskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Beratungsgespräch vor Antragstellung
- Vollständige und fristgerechte Einreichung zu den Einreichterminen
- Projektbeginn darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erfolgt sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterlagen laut Beratungsgespräch
Bewertungskriterien
- Qualität und Relevanz des Spiels
- Innovationsgehalt
- Technologietransfer
- Kultureller und gesellschaftlicher Mehrwert
Beschreibung
Die Film- und Medienstiftung NRW unterstützt innovative digitale Spiele und Gamification-Vorhaben, die in Nordrhein-Westfalen entwickelt werden und mehr als reine Unterhaltung bieten. Im Fokus stehen Anwendungen zur Wissensvermittlung, Gesundheitsförderung, Klimaschutz oder gesellschaftlichen Innovation, deren Qualität, Innovationsgehalt und kultureller Mehrwert durch ein unabhängiges Vergabegremium bewertet werden. Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gewerbliche Anbieter:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW. Zur Antragseinreichung ist vorab ein Beratungsgespräch erforderlich; erst danach wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet. Ein Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein und muss vollständig sowie fristgerecht zu einem der beiden jährlichen Einreichtermine vorliegen.
Gefördert werden bis zu 80 % der Entwicklungskosten für Vertical-Slice-Phasen oder Produktionsaufwände, in der Regel mit 50 % der Ausgaben; Zuschüsse können bis zu 200.000 € betragen. Förderfähige Kosten umfassen Entwicklungs- und Produktionsaufwendungen, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 % zu leisten ist. Bewertet werden neben der fachlichen Exzellenz auch der Technologietransfer aus der Computerspielindustrie in andere Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche sowie der Beitrag zu nachhaltiger Bildung und kultureller Vielfalt. Interessierte Unternehmen erhalten alle notwendigen Leitlinien und Einreichtermine über das Servicecenter der Stiftung. Der transparente Vergabeprozess folgt den aktuellen Förderleitlinien „Digitale Spiele und immersive Inhalte“, die ab 1. September 2025 gelten und bis Ende 2029 wirksam sind.
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