Zuschuss

Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe

Das Land Berlin gewährt kleinen und mittleren Unternehmen in Berlin einen Zuschuss von 50 % (bis zu 8.000 €) für externe Beratungsleistungen zur Optimierung der Arbeitsorganisation, Geschäftsprozesse und Innovationsfähigkeit. Antragstellung vor Beratungsbeginn jederzeit möglich.

Beratung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: 8.000 € pro Beratung (Grund- bzw. Aufbauberatung)
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung des Einsatzes externer Beratungsleistungen in KMU des verarbeitenden Gewerbes, produktionsnaher Dienstleistungsgewerbe, digitaler Wirtschaft und Handwerk mit Sitz in Berlin, um Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse zu optimieren, Innovationsprozesse zu beschleunigen, Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten (Honorar)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reise- und Nebenkosten
  • Mehrwertsteuer

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU-Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin
  • Ausnahme: Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister sind nicht förderfähig
  • Unternehmen besteht seit mehr als 3 Jahren
  • Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin vor Antragstellung
  • Antrag gemeinsam von Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung zu stellen; für Aufbauberatung Grundberatung bereits durchgeführt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Potenzialberatung
  2. Richtlinie Potenzialberatung (PDF)
  3. Angebote von mindestens zwei Beratern
  4. De-minimis-Erklärung
  5. Beratungsnachweis (Anlage 3)
  6. Beratungsbericht
  7. Originalrechnung(en)
  8. Zahlungsnachweis(e)

Beschreibung

Mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 8.000 € je Beratungsmodul ermöglicht das Land Berlin kleinen und mittleren Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe, in produktionsnahen Dienstleistungsbetrieben, in der digitalen Wirtschaft sowie im Handwerk, externe Expert:innen einzubinden, um Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse nachhaltig zu optimieren. Die Förderung deckt 50 % der reinen Beratungskosten ab und lässt sich modular in eine Grund- und eine anschließende Aufbauberatung gliedern. Dabei durchlaufen die Unternehmen eine systematische Analyse unternehmensinterner Potenziale, die Erarbeitung passgenauer Handlungsvorschläge sowie die Begleitung bei den ersten Umsetzungsschritten. Ziel ist die Beschleunigung von Innovationsprozessen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Hauptstadtregion.

Antragsberechtigt sind die Geschäftsführungen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen in Berlin ansässiger KMU, die seit mindestens drei Jahren bestehen und der EU-KMU-Definition entsprechen – ausgenommen sind Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister. Vor Förderbeginn ist eine Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin erforderlich. Dem Antrag sind unter anderem drei Berater:innenangebote, eine De-minimis-Erklärung sowie Nachweise über die Unternehmensform und -geschichte beizufügen. Die Einreichung erfolgt jederzeit vor Beratungsstart über eine der beauftragten Stellen (IG Metall Berlin, VME oder Handwerkskammer Berlin). Nach Abschluss und Vorlage des Beratungsberichts mit Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen wird der Zuschuss per Bescheid ausgezahlt. Dieses Förderinstrument unterstützt KMU dabei, sich fit für künftige Marktanforderungen aufzustellen und ihre Entwicklungspotenziale nachhaltig zu heben.

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