Prämie Lehrlinge
Arbeitgeber in Wien erhalten eine Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds für die Beschäftigung von Lehrlingen mit Behinderung. Anträge sind fortlaufend möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Arbeitgeber erhalten aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds eine Prämie in Höhe der jeweils geltenden Ausgleichstaxe für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten als Lehrlinge.
Förderfähige Ausgaben
- Prämienzahlungen entsprechend Ausgleichstaxe
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Lohnkosten für Nicht-Lehrlinge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschäftigung von begünstigten Lehrlingen mit Behinderung
- Unternehmensgröße zwischen 25 und 99 Beschäftigten
- Lehrverhältnis muss bestehen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Feststellung begünstigter Behinderter
- Nachweis des Lehrverhältnisses
- Nachweis der Unternehmensgröße
Bewertungskriterien
- Beschäftigungsverhältnis mit begünstigten Lehrlingen
- Unternehmensgröße
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen
Beschreibung
Prämie Lehrlinge fördert die berufliche Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderung in Wien. Vorbehaltlich einer Unternehmensgröße von 25 bis 99 Beschäftigten können Arbeitgeber:innen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds eine Prämie in Höhe der jeweils geltenden Ausgleichstaxe pro in Ausbildung stehender, begünstigter Lehrling beantragen. Diese Form der Direktförderung zielt darauf ab, Barrieren im Ausbildungsbereich abzubauen und inklusive Ausbildungsplätze attraktiv zu gestalten. Die Zuschussquote beträgt 100 %, wodurch der volle Betrag der Ausgleichstaxe (z. B. 335 € pro Monat und offener Pflichtstelle) als Prämie antragbar ist. Das Programm läuft seit 1. Jänner 2016 fortlaufend ohne befristete Einreichungsfrist und steht sowohl privaten Unternehmen als auch öffentlichen Einrichtungen offen.
Für die Antragstellung müssen Arbeitgeber:innen den Nachweis über das bestehende Lehrverhältnis und die Unternehmensgröße erbringen sowie einen Bescheid über die Feststellung der begünstigten Behinderung vorlegen. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich Prämienzahlungen entsprechend der geltenden Ausgleichstaxe; Investitionskosten und Lohnkosten für nicht-lehrende Mitarbeitende sind ausgeschlossen. Zur Bewertung werden der Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses mit begünstigten Lehrlingen, die Unternehmensgröße sowie die Vollständigkeit der Unterlagen herangezogen. Die Antragseinreichung erfolgt jederzeit elektronisch, wobei die zuständige Stelle den Förderantrag prüft und über die Gewährung entscheidet. Durch diese unkomplizierte Fördermöglichkeit können Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung inklusiver Ausbildung leisten und gleichzeitig ihre soziale Verantwortung im Wiener Wirtschaftsraum unterstreichen.