Zuschuss

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Steuergutschrift für Beitragsleistungen an prämienbegünstigte Zukunftsvorsorgeeinrichtungen gemäß § 108g EStG 1988. Antrag jederzeit über die Zukunftsvorsorgeeinrichtung möglich.

Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.1988
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: Pauschalbetrag von 2,75 % zuzüglich des nach § 108 Abs. 1 ermittelten Prozentsatzes
Förderquote: 2,75 % der geleisteten Prämie

Förderziel

Förderung der privaten Altersvorsorge durch pauschale Erstattung der Einkommen- bzw. Lohnsteuer für geleistete Beiträge an eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorgeeinrichtung.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Einmalprämien gemäß § 108i Abs. 1 Z 2 und 3 EStG

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unbeschränkte Steuerpflicht
  • Kein Bezug einer gesetzlichen Alterspension
  • Unwiderrufliche Verzichtserklärung für mindestens zehn Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Amtlicher Vordruck der Zukunftsvorsorgeeinrichtung
  2. Erklärung gemäß § 108g EStG

Beschreibung

Die Fördermaßnahme Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge unterstützt unbeschränkt steuerpflichtige Privatpersonen in ganz Österreich dabei, ihre private Altersvorsorge finanziell zu optimieren. Das Programm gewährt eine pauschale Steuergutschrift in Höhe von 2,75 % der im Kalenderjahr an eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorgeeinrichtung geleisteten Beiträge zuzüglich eines nach § 108 Abs. 1 EStG ermittelten Prozentsatzes. Voraussetzung ist, dass keine gesetzliche Alterspension bezogen wird und eine unwiderrufliche Verzichtserklärung über mindestens zehn Jahre abgegeben wird. Einmalprämien gemäß § 108i Abs. 1 Z 2 und 3 EStG sind von der Förderung ausgenommen. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über die jeweilige Zukunftsvorsorgeeinrichtung auf dem amtlichen Vordruck unter Einreichung der Erklärung gemäß § 108g EStG.

Mit dieser Maßnahme soll private Altersvorsorge gestärkt und das Abgabenaufkommen langfristig gesichert werden. Insbesondere Personen, die nicht auf staatliche Pensionen zurückgreifen, können durch die steuerliche Entlastung ihre Vorsorgebeiträge attraktiver gestalten. Die jährlich unbeschränkt laufende Förderung ist als direkter Zuschuss konzipiert und richtet sich an alle, die sich verpflichten, für mindestens zehn Jahre auf Rückforderungen der erstatteten Steueransprüche zu verzichten. Erstattet werden maximal 1,53 % der 36-fachen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung. Für die Förderabwicklung ist keine Fristbindung vorgesehen; Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Notwendige Unterlagen sind der amtliche Vordruck der Zukunftsvorsorgeeinrichtung sowie die Erklärung gemäß § 108g EStG. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7 Lohnsteuer.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.