Zuschuss

Präventiv handeln - Schutzkonzepte leben

Förderprogramm des Kinderschutzbundes Baden-Württemberg zur Entwicklung und Implementierung individueller Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg. Anträge bis 28.02.2026 möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.03. - 28.02.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: Keine feste Obergrenze; abhängig vom Umfang und ortsüblichen Kosten

Förderziel

Ziel ist es, in allen Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche fördern, betreuen, begleiten und bilden, individuelle Schutzkonzepte zu entwickeln, zu implementieren und zu leben, um Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu schützen und haupt- sowie ehrenamtliche Mitarbeitende zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Externe Beratungskosten
  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Fortbildungskosten
  • Pauschaler Verwaltungszuschlag

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten
  • Sonderzahlungen
  • Beratung des eigenen Vereins
  • Doppelfinanzierung

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einrichtung mit Tätigkeit an Kindern und Jugendlichen
  • Standort in Baden-Württemberg
  • Einrichtungen mit Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII nicht antragsberechtigt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Antrag A oder B
  2. Angebot eines*r Schutzkonzeptberater*in
  3. Selbstauskunft Schutzkonzeptberater*in

Beschreibung

Das Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“ richtet sich an alle Interessensverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen in Baden-Württemberg, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Ziel ist die Entwicklung und nachhaltige Umsetzung individueller Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit, um Übergriffe zu verhindern und haupt- sowie ehrenamtliche Mitarbeitende zu stärken. Anträge für die Finanzierung einer externen Beratung (Antrag A) können bis zum 28.02.2026 eingereicht werden, Anträge auf Stellenaufstockung und/oder Honorarkräfte (Antrag B) bis zum 31.07.2025. Ausgeschlossen sind Einrichtungen mit Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.

Gefördert werden unter anderem externe Beratungskosten, Personalkosten, Reise- und Fortbildungskosten sowie ein pauschaler Verwaltungszuschlag. Nicht anrechenbar sind etwaige Anschaffungskosten, Sonderzahlungen, die Beratung der eigenen Organisation und Doppelfinanzierungen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und den ortsüblichen Kosten, eine feste Obergrenze existiert nicht. Voraussetzung für die Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular (A oder B), ein vorliegendes Angebot einer*s qualifizierten Schutzkonzeptberater*in sowie deren Selbstauskunft. Förderende ist der 28.02.2026, Rechnungen müssen bis zum 31.01.2026 eingereicht werden. Durch die Förderung werden strukturelle Verbesserungen etabliert, die langfristig zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beitragen und die Qualität der Einrichtungen im Sinne der UN-Kinderrechte heben.

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