Zuschuss

Praxisaufenthalte im Ausland

Förderung von Pflichtpraktika und Innovationspraktika im Ausland für oberösterreichische Fachschüler:innen, Hofübernehmer:innen und Mitglieder der Landjugend mit Reisekostenzuschuss und Tagespauschale. Antrag ist vor Praktikumsbeginn zu stellen; Dauer 4-8 Wochen.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Fördersumme: Reisekostenzuschuss 100 - 500 €; Tagespauschale 10 - 15 € pro Tag
Projektdauer: 1 - 2 Monate

Förderziel

Förderung von Pflichtpraktika für Fachschüler:innen landwirtschaftlicher Schulen, Innovationspraktika im Ausland zur Vorbereitung auf Hofübernahmen und dem YOIN-Projekt der Österreichischen Landjugend, um praktische Auslandserfahrung zu ermöglichen und den fachlichen Horizont zu erweitern.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekostenzuschuss
  • Tagespauschalen für Praktikumstage
  • Vermittlungsgebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestalter zwischen 16 und 30 Jahren je nach Praktikumstyp
  • Praktikum muss 4-8 Wochen dauern
  • Antragstellung vor Praktikumsbeginn
  • Auszahlung nach Vorlage eines Praxisberichtes oder einer Projektstudie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis des absolvierten Praktikums
  3. Dokumentation (Praxisbericht oder Projektstudie)

Beschreibung

Als landesweite Initiative in Oberösterreich zur Förderung von Aus- und Weiterbildung im Agrarsektor ermöglicht diese Unterstützung verpflichtende Praxisaufenthalte sowie innovative Auslandspraktika in Europa und Übersee. Zielgruppen sind Fachschüler:innen landwirtschaftlicher Fachschulen, angehende Hofübernehmer:innen sowie engagierte Mitglieder der Österreichischen Landjugend, die durch internationale Berufspraxis ihren fachlichen Horizont erweitern möchten. Gefördert werden Reisekostenzuschüsse zwischen 100 und 500 Euro sowie Tagespauschalen von 10 bis 15 Euro pro Praktikumstag, wodurch ökonomische Hürden abgebaut werden. Ergänzend können Vermittlungsgebühren übernommen werden, um den Zugang zu passenden Betrieben zu erleichtern. Die praxisnahe Erfahrung fördert interkulturelle Kompetenzen und bereitet gezielt auf spätere Herausforderungen in der ländlichen Entwicklung vor. In den Themenfeldern Aus- & Weiterbildung, Bildung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verankert, trägt diese Förderung zur Qualifizierung des agrarischen Nachwuchses bei.

Innovationspraktika dienen als Projektstudie zur gezielten Vorbereitung auf Betriebsübernahmen, während Pflichtpraktika integraler Bestandteil der schulischen Ausbildung sind. Voraussetzung für eine Förderung ist das Mindestalter zwischen 16 und 30 Jahren sowie eine Praktikumslänge von vier bis acht Wochen. Die Antragseinreichung erfolgt zwingend vor Beginn des Auslandsaufenthalts mithilfe des offiziellen Formulars; eine Auszahlung wird nach Eingang eines Praxisberichtes oder einer Projektstudie veranlasst. Benötigt werden neben dem Antragsformular der Nachweis des absolvierten Praktikums und eine abschließende Dokumentation. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch sich ein flexibler Ablauf ohne fixe Fristen ergibt. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss im Rahmen fortlaufender Förderverfahren.

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