Preis / Auszeichnung

Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes

Die Kärntner Landesregierung vergibt jährlich einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise in verschiedenen Kunst- und Wissenschaftssparten an natürliche und juristische Personen mit Bezug zum Land Kärnten.

Kultur Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Auszeichnung und Förderung herausragender künstlerischer und wissenschaftlicher Leistungen in Kärnten durch Vergabe eines Kulturpreises (Lebenswerk), Würdigungspreisen (besondere Verdienste bzw. Architektur/Baukultur) und Förderungspreisen (für junge Talente unter 40) in unterschiedlichen Sparten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kärnten-Bezug (Geburts-/Tätigkeitsort oder signifikante Werkbezüge)
  • Förderpreise: Alter unter 40 Jahren
  • Würdigungspreise: Alter über 40 Jahren
  • Kulturpreis: herausragendes Lebenswerk

Bewertungskriterien

  • Unabhängige Jury-Bewertung durch das Kärntner Kulturgremium
  • Begründete Vorschläge und Bewerbungen

Beschreibung

Die Kärntner Landesregierung würdigt mit den Preisen gemäß § 11 Abs. 1–3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes herausragende künstlerische und wissenschaftliche Leistungen im Land Kärnten. Dabei wird jährlich ein bedeutender Kulturpreis für ein beeindruckendes Lebenswerk vergeben, ergänzt durch zwei Würdigungspreise für außergewöhnliche Verdienste – darunter ein spezieller Architekturpreis –, sowie acht Förderpreise für junge Talente unter 40 Jahren. Die Auszeichnungen erstrecken sich über die Sparten bildende und darstellende Kunst, elektronische Medien, Fotografie und Film, Literatur, Musik, Volkskultur, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Natur- und technische Wissenschaften. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und wissenschaftliche Innovation Kärntens zu stärken und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Preisträger:innen in jeder Legislaturperiode zu erreichen.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit signifikantem Kärnten-Bezug – sei es durch Geburts- oder Tätigkeitsort beziehungsweise durch herausragende Werkverbindungen. Die Jury des Kärntner Kulturgremiums entscheidet auf Basis begründeter Vorschläge und Bewerbungen. Für die Förderpreise gilt eine Altersgrenze von unter 40 Jahren, für die Würdigungspreise ein Mindestalter von 40 Jahren, und der Kulturpreis honoriert ein reifes Gesamtwerk. Einreichungen sind jährlich möglich, die Fristen werden auf dem Kulturchannel veröffentlicht. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur im Amt der Kärntner Landesregierung begleitet den Prozess fachlich und rechtlich, gewährt weiterführende Informationen zu Sparten, Fristen und Formvoraussetzungen und unterstützt bei der digitalen Antragstellung.

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