Zuschuss

ProBono Förderung der Universal-Tao-Germany-Stiftung

Die Stiftung unterstützt wirtschaftlich bedürftige Personen durch Zuschüsse zur Teilnahme an Universal Healing Tao©-Veranstaltungen, Workshops und Ausbildungen in Deutschland. Anträge sind jederzeit möglich.

Gesundheit Bildung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung sozial schwächer gestellter, wirtschaftlich bedürftiger Personen zur Teilnahme an Universal Healing Tao© Veranstaltungen, Workshops und Ausbildungen in Deutschland.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahmegebühren für UHT-Veranstaltungen, Workshops und Ausbildungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Leistungsbescheid nach SGB II (Hartz IV)
  • Leistungsbescheid nach SGB XII (Sozialhilfe)
  • Wohngeldbescheid
  • Leistungsbescheid nach § 27a Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungsbescheid nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Hartz-IV-Bescheid
  2. Sozialhilfebescheid
  3. Wohngeldbescheid
  4. Bescheid nach § 27a BVG
  5. Kinderzuschlagsbescheid
  6. Bestätigung des Sozialleistungsträgers

Bewertungskriterien

  • Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit

Beschreibung

Die ProBono Förderung der Universal-Tao-Germany-Stiftung richtet sich an wirtschaftlich bedürftige Privatpersonen in ganz Deutschland und gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Teilnahmegebühren an Universal Healing Tao©-Veranstaltungen, Workshops und Ausbildungen. Ziel dieser Initiative ist es, sozial benachteiligten Menschen den Zugang zu gesundheitsfördernden, meditativen und körperorientierten Angeboten nach der chinesischen Fünf-Elemente-Lehre und der Klassischen Chinesischen Medizin von Groß-Meister Mantak Chia zu ermöglichen. Durch die kontinuierlich angebotenen Fördermöglichkeiten tragen die Stiftungsfonds dazu bei, Selbstfürsorge, Achtsamkeit und persönliche Entwicklung zu stärken. Die Auswahl erfolgt nach einem transparenten Verfahren, das den Nachweis wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit in den Mittelpunkt stellt.

Förderberechtigt sind Personen, die einen aktuellen Leistungsbescheid nach SGB II oder SGB XII, einen Wohngeldbescheid, einen Bescheid nach § 27a Bundesversorgungsgesetz bzw. § 6a Bundeskindergeldgesetz oder eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Sozialleistungsträgers vorlegen. Gefördert werden ausschließlich die Teilnahmegebühren für UHT-Veranstaltungen in Deutschland. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, wobei die vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise Voraussetzung für die Bewilligung ist. Das Auswahlgremium prüft Anträge fortlaufend und legt größten Wert auf Gleichbehandlung sowie die Förderung jenen Teilnehme­r:innen, die durch staatliche Leistungen als wirtschaftlich bedürftig anerkannt sind.

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