Produktion EFRE|JTF.Invest
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für innovative und ressourcenschonende Investitionen von KMU in Kärnten. Gefördert werden Projekte ab EUR 1 Mio. mit Fokus auf Produkt-, Prozess- und Designinnovationen, Energieeffizienz und regionale Wertschöpfung. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung innovativer Investitionsvorhaben im produzierenden Sektor zur Steigerung der Ressourceneffizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Kärnten unter Einbindung digitaler Technologien und grüner Transformation.
Förderfähige Ausgaben
- Erstinvestitionen in materielle und immaterielle Sachanlagen
- Maschinen und Anlagen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Bauliche Maßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebrauchte Investitionen
- Fahrzeuge mit Straßenzulassung
- Kosten aus Leasingverträgen
- Geschäftswert
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsstandort in Kärnten
- Klein- oder Mittelunternehmen
- Mindestinvestition EUR 1 Mio.
- Innovations- und Nachhaltigkeitsfokus
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabensbeschreibung
- Awarenessfragebogen zu horizontalen Prinzipien
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Wachstum und Beschäftigungseffekte
- Digitalisierungskonzept
- Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
- Regionale Bedeutung
- Berücksichtigung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit
Beschreibung
Die Förderung „Produktion EFRE|JTF.Invest“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten im produzierenden Gewerbe und in produktionsnahen Dienstleistungen. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Erstinvestitionen in materielle und immaterielle Sachanlagen ab einem Projektvolumen von EUR 1 Mio. im Rahmen der Maßnahmen 2, 3.2 und 6.1 des Operationellen Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027“. Der Schwerpunkt liegt auf Produkt-, Prozess- und Designinnovationen, der Steigerung der Energieeffizienz und der Förderung des regionalen Mehrwerts. Unterstützt werden Projekte im Sinne einer grünen Transformation, die digitale Technologien integrieren, Kreislaufwirtschaftskonzepte umsetzen oder klimaschonende Anlagen realisieren. Die Fördersätze betragen für Kleinunternehmen 35 % und für mittlere Unternehmen 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ausschließbare Ausgaben umfassen gebrauchte Investitionen, Fahrzeuge mit Straßenzulassung, Leasingkosten und Geschäfts- beziehungsweise Firmenwerte.
Alle Vorhaben sind vor Projektbeginn mit einer Ansprechperson des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) abzustimmen; Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 online eingereicht werden. Der Auswahl liegen qualitative und quantitative Kriterien zugrunde, darunter Innovationsgehalt, Beschäftigungseffekte, Digitalisierungskonzept, Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, regionale Bedeutung sowie ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Nach Einreichung gilt das Datum als Projektbeginn, ab dem umwelt- und publizitätspflichtige Maßnahmen zu erfüllen sind. Nach positiver Förderentscheidung erfolgt die Vertragsausstellung durch den KWF, gefolgt von Umsetzung, Abrechnung und Auszahlung. Weitere Details zu Fördervoraussetzungen, Dokumenten und Fristen stehen in der Vorhabensbeschreibung und im Awareness-Fragebogen auf der KWF-Website zur Verfügung.
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