Produktionsintegrierte Artenschutzmaßnahmen (CEF/FCS)
Förderung produktionsintegrierter CEF- und FCS-Maßnahmen für planungsrelevante Arten mit begleitendem Monitoring; Anerkennung als Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme (Ökopunkte) möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS) für planungsrelevante Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz, einschließlich ökologischer Aufwertung und Monitoring zur Qualitätssicherung.
Förderfähige Ausgaben
- Durchführung von CEF- und FCS-Maßnahmen
- Monitoring und Evaluation
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben mit planungsrelevanten Arten gemäß § 44 BNatSchG
- Umsetzung der Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen
Bewertungskriterien
- Qualität der Artenschutzmaßnahmen
- Monitoring-Konzept
Beschreibung
Die Produktionsintegrierten Artenschutzmaßnahmen (CEF/FCS) in Nordrhein-Westfalen bieten Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben gezielte Zuschüsse zur Förderung vorgezogener Ausgleichs- und Erhaltungsmaßnahmen für planungsrelevante Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Landwirt:innen und andere Projektträger:innen können von fortlaufenden Fördermöglichkeiten profitieren, um Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Steinkauz oder Kreuzkröte durch ökologische Aufwertungen und begleitendes Monitoring zu schützen. Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft erkennt ausgewiesene Maßnahmen zudem als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme an, sodass Teilnehmende Ökopunkte erhalten und so Beitrag und Nutzen der Biodiversität nachweisbar verbinden.
Gefördert werden CEF-Maßnahmen zur Verhinderung von Verbotstatbeständen (§ 44 BNatSchG) sowie FCS-Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands (§ 45 (7) BNatSchG). Förderfähige Ausgaben umfassen die Planung und Durchführung der produktionsintegrierten Projekte auf landwirtschaftlichen Flächen sowie Monitoring und Evaluation zur Qualitätssicherung. Bei der Auswahl spielen die fachliche Qualität der Maßnahmen und ein überzeugendes Monitoring-Konzept eine entscheidende Rolle. Dank der kontinuierlichen Antragsmöglichkeit lassen sich Artenschutzvorhaben flexibel umsetzen und langfristig optimieren. Interessierte Unternehmen finden umfassende Informationen und Antragshinweise direkt bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft.
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