Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)
Das Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) in Baden-Württemberg fördert nichtinvestive Maßnahmen in Sanierungsgebieten zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Integration im Quartier. Zuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 € je Gebiet. Anträge im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt nichtinvestive Maßnahmen zur Begleitung, Unterstützung und Verstetigung städtebaulicher Maßnahmen in integrierten Entwicklungskonzepten und fördert Projekte wie Kinder- und Jugendbetreuung, Integration von Migrantinnen und Migranten, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Teilhabe älterer Menschen, Bürgerbeteiligung, Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements, Verbesserung des Stadtteilimages, Stärkung der Nahversorgung und Belebung von Quartierszentren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen für Quartiersmanagement
- Sachkosten für Quartiersmanagement
- Maßnahmen im Verfügungsfonds
- Sonstige nichtinvestive Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden in Baden-Württemberg
- Maßnahme muss konkreten Bezug zum städtebaulichen Erneuerungsgebiet haben
- Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsvordrucke
Beschreibung
Das Programm richtet sich an öffentliche Einrichtungen wie Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die im Rahmen der Städtebau- und Quartiersentwicklung nichtinvestive Maßnahmen umsetzen möchten. Im Fokus steht die Begleitung, Unterstützung und Verstetigung von Projekten, die zur Umsetzung integrierter Entwicklungskonzepte beitragen und ohne zusätzliche Mittel nicht in vollem Umfang realisierbar wären. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen sowie Digitalisierung. Zuschüsse decken bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten ab, begrenzt auf maximal 100 000 € je Sanierungsgebiet. Die maximale Projektdauer beträgt 60 Monate. Ein Maßnahmenstart ist erst nach offizieller Bewilligung möglich, wobei Anträge im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.
Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Personal- und Sachkosten für Quartiersmanagement, Mittel aus einem Verfügungsfonds sowie weitere nichtinvestive Maßnahmen. Konkrete Beispiele reichen von Freizeit- und Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche, Integrations- und Inklusionsprojekten über partizipative Formate für Bürger:innen bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtteilimages, zur Belebung centrumsnaher Quartiere und zur Stärkung der Nahversorgung. Die Finanzierung erfolgt anteilig; eine Kombination verschiedener Fördermodule ist möglich. Eine Kumulierung mit weiteren öffentlichen Mitteln ist zulässig, eine Doppelförderung wird jedoch ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Nutzung der offiziellen Antragsvordrucke, die bei Antragsstellung einzureichen sind. Fördergeber ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.