Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Zuschüsse für KMU und Forschungseinrichtungen in Bremen zur Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Innovationen mit Förderbeträgen bis zu 150.000 € (Einzelprojekte) bzw. 250.000 € (Verbundprojekte). Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung anwendungsnaher Umwelttechniken durch Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen und kooperierenden Forschungseinrichtungen im Land Bremen.
Förderfähige Ausgaben
- Sozialversicherungspflichtiges Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistungen (z.B. Beratung)
- Sonstige Betriebskosten (Materialkosten, Fremdaufträge)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- KMU
- Bei Verbundprojekten: Forschungseinrichtungen des Landes Bremen
- Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung
- Förderung mit Anreizeffekt
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Projektbeschreibung
- Förmlicher Antrag
Beschreibung
Das Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie kooperierenden Forschungseinrichtungen im Land Bremen nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung praxisorientierter Umwelttechnologien. Ziel ist es, innovative Lösungen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz in der Wirtschaft zu verankern und deren Markteinführung zu beschleunigen. Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen. Durch Pilot- und Demonstrationsvorhaben wird der Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt. Einzelprojekte können mit bis zu 150.000 € gefördert werden, Verbundprojekte mit mehreren Partnern sogar bis zu 250.000 €. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, sodass flexible Zeitpläne und kurzfristige Projektstarts möglich sind.
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen; bei Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen desselben Bundeslandes. Voraussetzung ist ein wirkungsvoller Anreizeffekt und der Projektbeginn erst nach Antragstellung und Bewilligung. Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Vorhaben, die anderweitig gefördert werden. Die Förderquote beträgt 25 % bis 50 % der förderfähigen Aufwendungen, darunter sozialversicherungspflichtiges Personal, Instrumente und Ausrüstung, Fremdleistungen sowie sonstige Betriebskosten wie Material oder Fremdaufträge. Benötigt werden eine Projektskizze, eine detaillierte Projektbeschreibung und ein förmlicher Antrag. Die Begutachtung erfolgt unbürokratisch durch die Trägerorganisationen Bremer Aufbau-Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Regelmäßige Evaluierungen mithilfe von Meilensteinen sichern den Fortschritt und die zweckgebundene Mittelverwendung.
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