Programmkinos und filmkulturelle Einrichtungen, Projekt- und Jahresförderungen
Förderung für Programmkinos und filmkulturelle Einrichtungen in Kärnten mit Schwerpunkt auf Filmkultur, Filmvermittlung und Vernetzung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Programmkinos und filmkulturellen Einrichtungen, die sich mit Filmkultur und Filmvermittlung auseinandersetzen, sowie von Maßnahmen zur Vernetzung von Filmschaffenden und filmkulturellen Bildungsangeboten in Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Sonstige Betriebskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen
- Kärnten-Bezug
- Einreichung vor Projektbeginn
- Erfüllung der §§ 3–5 K-KFördG und K-KFördRL
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Anlagen zum Antrag
Bewertungskriterien
- Qualität des Filmprogramms
- Kärnten-Bezug
- Publikumsentwicklung
Beschreibung
In Kärnten fördert das Land ein vielfältiges Netzwerk von Programmkinos und filmkulturellen Einrichtungen, die sich der Vermittlung zeitgenössischer und klassischer Filmkultur verschrieben haben. Antragstellende juristische Personen aus dem Bereich Kultur, Medien und gemeinnützigen Organisationen können jederzeit Projekt- oder Jahresförderungen in Form von Zuschüssen beantragen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Einrichtungen, die ein regelmäßiges Filmprogramm verantworten und ihren Schwerpunkt auf europäisches sowie österreichisches Filmschaffen legen. Mit den Mitteln lassen sich Personalaufwendungen, Sachkosten und sonstige Betriebskosten abdecken – vom technischen Personal über das Marketing bis hin zu Vermittlungsformaten wie Filmgesprächen, Medientagen oder thematisch fokussierten Festivalreihen.
Einreichende Einrichtungen müssen einen deutlichen Kärnten-Bezug aufweisen und die Vernetzung mit Filmschaffenden sowie der filmkulturellen Bildungslandschaft vorantreiben. Bei der Bewertung stehen die Qualität des Filmprogramms, erzielte Publikumserfolge und innovative Vermittlungsformate im Mittelpunkt. Fördervoraussetzungen umfassen die Einreichung vor Projektbeginn, die Erfüllung der §§ 3–5 K-KFördG sowie der K-KFördRL und einen vollständig ausgefüllten Antrag samt Anlagen. Eine Dauer von bis zu 12 Monaten und die transparente Dokumentation der Ausgaben sichern die Nachvollziehbarkeit. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Amtes der Kärntner Landesregierung berät bei Fragen und veröffentlicht Förderschwerpunkte jährlich. Das Kulturlogo „Land Kärnten Kunst und Kultur“ ist in allen Kommunikationsmedien verpflichtend anzugeben, um auf die Unterstützung durch das Land hinzuweisen und die kulturelle Vielfalt Kärntens sichtbar zu machen.
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