Zuschuss

progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation

Landesförderprogramm für anwendungsorientierte Energieeffizienz-, Klimaschutz- und Forschungsprojekte in Nordrhein-Westfalen. Förderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss von 15 % bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Aktuell ist keine Antragseinreichung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: KMU und Großunternehmen
Förderquote: 15% - 80%

Förderziel

Ziel des Programmbereichs Innovation im Rahmen von progres.nrw ist die Unterstützung industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung sowie Demonstrations- und Pilotvorhaben zur rationellen Energieverwendung, zum Ausbau erneuerbarer Energien, zur Sektorkopplung (Strom, Wärme, Mobilität), zur Digitalisierung im Energiebereich und zur Reduzierung klima- und umweltschädlicher Emissionen. Ergänzt werden Durchführbarkeitsstudien, Infrastrukturprojekte, Netzwerk- und Clustergründungen sowie Prozessinnovationen und Sprinterprojekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Geräte und Ausrüstung
  • Auftragsforschung, Beratung und Dienstleistungen
  • Reiseausgaben
  • Gemein- und Betriebsausgaben
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reparatur- oder Ersatzteilbeschaffungen
  • Gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
  • Vorzugsweise Kooperationsprojekte
  • Innovationscharakter des Vorhabens
  • Mehr als 50 % der Ausgaben in Nordrhein-Westfalen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie progres.nrw – Innovation (PDF)
  2. Antragsunterlagen und Anlagen (ZIP)
  3. Vorlage Projektskizze
  4. Skizzengliederung Projektskizze

Bewertungskriterien

  • Innovationsgrad des Vorhabens
  • Relevanz für energie- und klimapolitische Ziele des Landes
  • Technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit
  • Kooperationscharakter und Verbundstruktur

Beschreibung

progres.nrw – Programm­bereich Innovation fördert anwendungsorientierte Energieeffizienz-, Klimaschutz- und Forschungsprojekte in Nordrhein-Westfalen. Das Landesförderprogramm richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, darunter Unternehmen (KMU und Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände und Vereine. Ziel sind industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sowie Demonstrations- und Pilotvorhaben zur rationellen Energieverwendung, zum Ausbau erneuerbarer Energien, zur Sektorkopplung von Strom, Wärme und Mobilität, zur Digitalisierung im Energiebereich sowie zur Reduzierung klima- und umweltschädlicher Emissionen. Gefördert werden zudem Durchführbarkeitsstudien, Infrastrukturprojekte, Netzwerk- und Clustergründungen sowie Prozessinnovationen und sogenannte Sprinterprojekte.

Als nicht rückzahlbarer Zuschuss deckt das Programm 15 % bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, wobei Hochschulen und Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 % erhalten können. Förderfähige Kosten umfassen Personalausgaben, Geräte und Ausrüstung, Auftragsforschung, Beratung und Dienstleistungen, Reise- sowie Gemein- und Betriebsausgaben und Investitionen; ausgeschlossen sind Reparatur- oder Ersatzteilbeschaffungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen. Voraussetzungen sind unter anderem ein klarer Innovationscharakter, eine Vorhabensdurchführung mit mehr als 50 % der Ausgaben in NRW und bevorzugt partnerschaftliche Kooperationen, auch grenzüberschreitend. Bewertet werden Innovationsgrad, Relevanz für energie- und klimapolitische Landesziele, technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit sowie Verbundstruktur. Eine Antragsstellung ist derzeit nicht möglich; es ist jedoch vorgesehen, Skizzen bis zum 30. Juni 2027 einzureichen.

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