Zuschuss

progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie

Zuschussprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie in Nordrhein-Westfalen – Förderung von Vorstudien, Machbarkeitsstudien, seismischen Messungen und Bohrungen. Anträge über das NRW.BANK Kunden- und Kommunenportal möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 10.000.000 € je Vorhaben
Förderquote: 45% - 100%

Förderziel

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen (Städte, Gemeinden, Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände) und Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie durch Absicherung von Fündigkeitsrisiken. Gefördert werden Vorstudien, Machbarkeitsstudien, Studien mit seismischen Messungen sowie Erkundungs- und Gewinnungsbohrungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorstudien
  • Machbarkeitsstudien
  • Seismische Messungen
  • Erkundungs- und Gewinnungsbohrungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen
  • Abgeschlossene Machbarkeitsstudie als Voraussetzung für Bohrungsförderung
  • Einreichung einer Projektskizze vor Antragstellung bei seismischen Messungen und Bohrungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständiges Antragsformular
  2. Projektbeschreibung mit geplanten Beginn und Abschluss
  3. Selbsterklärung zur KMU-Definition
  4. Legitimationsnachweise der vertretungsberechtigten Person
  5. Teilnahmeerklärung Kundenportal
  6. Interkommunaler Kooperationsvertrag (bei interkommunalem Ansatz)
  7. Antrag auf Zulassung DV-gestütztes Buchführungssystem
  8. Projektskizze (bei seismischen Messungen und Bohrungen)

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Zuschussprogramms progres.nrw die wirtschaftliche Erschließung mitteltiefer (400–1.500 m) und tiefer (ab 1.501 m) hydrothermaler Geothermie. Im Mittelpunkt steht die Absicherung des Fündigkeitsrisikos: Gefördert werden Vorstudien, Machbarkeitsstudien, seismische Messungen ebenso wie Erkundungs- und Gewinnungsbohrungen. Die Zuschüsse laufen kaskadenartig aufeinander auf und verringern die Investitionsrisiken bei der Aufsuchung und Gewinnung regenerativer Wärmequellen. Anträge können fortlaufend über das Kunden- und Kommunenportal der NRW.BANK eingereicht werden.


Förderberechtigt sind Städte, Gemeinden, Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände ebenso wie Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Gesellschafterstruktur. Die Fördersätze liegen je nach Maßnahme zwischen 45 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einer maximalen Zuwendungsobergrenze von 10 Mio. € pro Vorhaben. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Projektstandort in Nordrhein-Westfalen liegt, vor Bohrungsanträgen eine abgeschlossene Machbarkeitsstudie vorliegt und vor Beantragung von seismischen Untersuchungen beziehungsweise Bohrungen eine Projektskizze eingereicht wird. Zur Antragstellung werden unter anderem das vollständige Antragsformular, eine Projektbeschreibung mit Zeitplan, die Selbsterklärung zur KMU-Eigenschaft, Legitimationen der vertretungsberechtigten Personen, eine Teilnahmeerklärung für das NRW.BANK-Portal sowie gegebenenfalls ein interkommunaler Kooperationsvertrag benötigt.

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