Projekt "Haus der Natur am Schrofen"
Errichtung des Hauses der Natur am Schrofen am Standort des Steinbockzentrums in St. Leonhard im Pitztal mit Ausstellungs-, Seminar- und Besprechungsräumen; Anträge ab 09.11.2022 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung des Hauses der Natur am Schrofen am Standort des Tiroler Steinbockzentrums, um zusätzliche Ausstellungs-, Seminar- und Besprechungsräume für die Landesjagd Pitztal sowie naturpädagogische und wissenschaftliche Aktivitäten zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Planungskosten
- Rechnungsnachweise
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzungen gemäß jeweiligem Regierungsbeschluss und Fördervereinbarung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliche Teilzahlungsanforderungen
- Fachkundig geprüfte Rechnungen
- Bestätigung der sachlichen und fachlichen Richtigkeit
Beschreibung
Das Projekt Haus der Natur am Schrofen in St. Leonhard im Pitztal (Tirol) fördert den Ausbau des bestehenden Tiroler Steinbockzentrums durch die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes mit zusätzlichem Ausstellungsraum, Seminar- und Besprechungsräumen. Ziel dieser regionalen Maßnahme ist es, naturpädagogische und wissenschaftliche Aktivitäten zu stärken sowie die Landesjagd Pitztal räumlich zu unterstützen. Das Bauvorhaben greift wichtige Themenfelder wie Umwelt-/Naturschutz, Bildung und Klimaschutz auf und trägt zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume bei. Durch den Seminarraum entstehen zentrale Anlaufstellen für Workshops, Führungen und Schulungen, während die neuen Flächen die Präsentation von Flora und Fauna im hochalpinen Lebensraum erweitern. Damit wird das Tiroler Steinbockzentrum zu einer modernen Lehr- und Forschungsstätte im Alpenraum weiterentwickelt.
Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss an öffentliche Einrichtungen und richtet sich vorrangig an die Gemeinde St. Leonhard im Pitztal als Projektträgerin. Förderfähige Ausgaben umfassen Bau- und Planungskosten, die durch fachkundig geprüfte Rechnungen mit Bestätigung der sachlichen und fachlichen Richtigkeit nachgewiesen werden müssen. Voraussetzung für die Bewilligung ist der jeweilige Regierungsbeschluss sowie der Abschluss einer Fördervereinbarung. Die Projektdauer beträgt bis zu 36 Monate; Anträge können seit dem 09.11.2022 bis zur Ausschöpfung des Budgets eingereicht werden. Interessierte Institutionen finden alle Details zur Antragstellung in der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Tirol, die zweckgerechte und effiziente Mittelverwendung gewährleistet.
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