Projekt- oder Maßnahmeförderung der Münchner Regenbogen-Stiftung
Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Gleichstellung und Antidiskriminierung von LGBTIQ* in München. Anträge können laufend gestellt werden, müssen jedoch vor Beginn der Maßnahme eingehen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Gleichstellung und Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen und trans* Menschen in München und Umgebung durch finanzielle Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die der LGBTIQ*-Community zugutekommen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine interne Maßnahmen (z.B. Mitgliederversammlung)
- Catering
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung §§ 51 ff AO
- Projekte/Maßnahmen müssen der Gleichstellung oder Antidiskriminierung von LGBTIQ* dienen und in München stattfinden
- Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
Beschreibung
Die Projekt- oder Maßnahmeförderung der Münchner Regenbogen-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen in Bayern mit finanziellen Zuschüssen, um die Gleichstellung und Antidiskriminierung von LGBTIQ*-Personen in München und Umgebung voranzutreiben. Gefördert werden vielfältige Initiativen aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Soziales, Kinder und Jugendliche, Kultur, Bildung, Arbeit & Soziales, Kultur & Medien sowie Aus- & Weiterbildung. Anträge können laufend eingereicht werden, müssen jedoch unbedingt vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Stiftung eingehen. Antragstellende Einrichtungen müssen als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) anerkannt sein. Projekte, die rein interne Abläufe (z. B. Mitgliederversammlungen) oder Catering umfassen, gelten als nicht förderfähig.
Mit dieser Förderlinie verfolgt die Münchner Regenbogen-Stiftung das Ziel, nachhaltige Projekte und Maßnahmen zu ermöglichen, die der LGBTIQ*-Community direkte Vorteile bieten und sichtbare Akzente im öffentlichen Raum setzen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung queeren Lebens und zur Sensibilisierung für Antidiskriminierungsthemen. Interessierte Körperschaften finden alle Zuwendungsvoraussetzungen, Förderkriterien und Hinweise zur Antragstellung auf der Webseite der Stiftung. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit können sich Initiativen jeder Größenordnung flexibel um finanzielle Unterstützung bemühen und so ihre Wirkung entfalten.
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