Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
Förderung von Kultur-, Kunst- und Bildungsprojekten in Nordrhein-Westfalen mit Zuschüssen von bis zu 80 % bzw. 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können jederzeit bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte und Einrichtungen im Bereich Kultur, Kunst und kulturelle Bildung, um kulturelle Infrastruktur, Künste, Erhalt des kulturellen Erbes, kulturelle Bildung, freie Szene, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Experimente zu fördern und zu flexibilisieren.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit in den förderrelevanten Handlungsfeldern
- Verlässliche Schätzung und nachvollziehbare Begründung von Einnahmen und Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan
- Abschluss gesetzlich vorgeschriebener Versicherungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt eine breite Vielfalt an Kultur-, Kunst- und Bildungsinitiativen in der Region. Adressiert werden Bildungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen, Interessenverbände und sonstige Vereine, die innovative Vorhaben in den Bereichen Medien, Sport, Kultur und kulturelle Bildung umsetzen. Ziel ist es, die kulturelle Infrastruktur zu stärken, künstlerische Ausdrucksformen zu fördern, das kulturelle Erbe zu bewahren und Experimentierräume für die freie Szene sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft zu schaffen. Durch die neue Richtlinie werden bürokratische Abläufe vereinfacht und bewilligungsseitige Prüfaufwände reduziert, um flexibles und wirkungsorientiertes Handeln zu ermöglichen.
Zuschüsse decken bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Fördervolumen bis 50.000 € sowie bis zu 60 % bei Projektausgaben zwischen 50.000 € und 250.000 €. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personenverbünde und Einzelpersonen, die in den förderrelevanten Handlungsfeldern aktiv sind. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Kosten- und Finanzierungsplanung sowie der Nachweis gesetzlich vorgeschriebener Versicherungen gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine kontinuierliche Antragstellung ist jederzeit bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung möglich, wodurch dauerhafte Förderchancen und individuelle Beratung gewährleistet werden.
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