Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politischen Bildung und Gewaltprävention an Schulen
Zuschüsse für Projekte zur politischen Bildung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung sowie Gewaltprävention an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Vorhaben der politischen Bildung und Gewaltprävention an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, um demokratisches Bewusstsein, interkulturelle Toleranz, Verständnis für politische und internationale Prozesse sowie gewaltfreie Konfliktlösungskompetenzen bei Schülerinnen und Schülern zu fördern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern
- Vorhaben müssen sich an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern richten
- Arbeit auf Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag (elektronisch ausfüllbar)
- Förderrichtlinie
- Mittelabforderung
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Innovative Schulprojekte in Mecklenburg-Vorpommern können Finanzierungspotenzial entfalten: Das Programm fördert Vorhaben der politischen Bildung, der Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung sowie der Gewaltprävention an Schulen und zielt darauf ab, das demokratische Bewusstsein zu vertiefen, interkulturelle Toleranz zu stärken und ein ganzheitliches Verständnis politischer und internationaler Zusammenhänge zu fördern. Besonders im Fokus stehen die Ausbildung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien und die Auseinandersetzung mit aktuellen Herausforderungen wie Globalisierung, Ökologie-Ökonomie-Spannungsverhältnissen und Minderheitenschutz. Als Zuschuss ausgestaltet, richtet sich die Unterstützung gleichermaßen an Lernende und Lehrende. Projektideen können jederzeit eingereicht werden, sodass engagierte Schulen, Lehrkräfte, Verbände und engagierte Privatpersonen fortlaufend von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren können.
Förderberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Bildungseinrichtungen sowie Vereine mit Sitz und Wirkungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Ausrichtung aller Aktivitäten auf die Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns. Einreichende stellen einen elektronisch ausfüllbaren Förderantrag und legen Förderrichtlinie, Mittelanforderung sowie abschließenden Verwendungsnachweis bei. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an Art und Umfang des Vorhabens. Kontinuierliche Prüfung und zügige Bearbeitung gewährleisten eine unkomplizierte Umsetzung wegweisender Bildungsprojekte vor Ort.
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