Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2027
Bundesweites Förderprogramm des BAMF im Rahmen des Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt für Projekte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2027. Interessenbekundungen bis 30.06.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung neu konzipierter und schlüssiger Projektideen, die in Städten und Kommunen vertrauensvolle soziale Beziehungen zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft schaffen, Vorurteile abbauen und gesellschaftliches Engagement stärken.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Neukonzipierte und schlüssige Projektideen
- Kooperation mit Kommune und Integrationsträgern
- Fokus auf gesellschaftliche Integration von Zugewanderten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Interessenbekundungsformular
- Titelblatt für Interessenbekundungen
- Mehrjähriger Finanzplan
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Themenschwerpunkten
- Innovationsgrad
- Nachvollziehbarer Projektkonzept/roter Faden
- Nachhaltigkeit und lokale Verankerung
Beschreibung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ in Deutschland neu konzipierte Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2027. Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen können bis zum 30. Juni 2026 Interessenbekundungen für Zuschüsse einreichen. Gefördert werden Projektideen, die in Kooperation mit Kommunen und Integrationsträgern vertrauensvolle Beziehungen zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft stärken, Vorurteile abbauen und ehrenamtliches Engagement vor Ort ausbauen. Ein nachvollziehbares Konzept mit klar erkennbaren Zielen, ein ergebnisorientierter Finanzplan und eine nachhaltige lokale Verankerung bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Antragstellung.
Die Projekte richten sich an Zugewanderte sowie lokale Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und öffentlichen Einrichtungen, die innovative Ansätze für Begegnung, Teilhabe und interkulturelle Öffnung umsetzen möchten. Bewertungskriterien sind die inhaltliche Passgenauigkeit zu den Themenschwerpunkten (z. B. interkulturelle Öffnung, Abbau von Diskriminierung), Innovationsgrad, Konzeptstimmigkeit sowie Nachhaltigkeit. Zur Bewerbung sind unter anderem das Interessenbekundungsformular, ein Titelblatt sowie ein mehrjähriger Finanzplan vorzulegen. Bei positiver Auswahl ist der Projektstart ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Diese Fördermaßnahme schafft Raum für kreatives Miteinander, ermöglicht Zugewanderten aktive Teilhabe und trägt so zu einem solidarischen und vielfältigen Gemeinwesen bei.
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