Projektförderung aus Erträgen von BINGO! - Die Umweltlotterie
Die NUE-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung sowie entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit. Einsendefristen für Anträge sind vierteljährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung sowie entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit mit räumlichem Bezug zu Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektbezug in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern
- Gemeinnützige Organisationsform (Verein, Stiftung, gGmbH o. Ä.)
- Bei Auslandsvorhaben: Initiierung, Begleitung oder Betreuung aus Hamburg bzw. Mecklenburg-Vorpommern und Verknüpfung mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit
Beschreibung
Die Projektförderung aus Erträgen von BINGO! – Die Umweltlotterie richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz oder Projektbezug in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Unter der Trägerschaft der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) werden Vorhaben unterstützt, die sich in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Energieeffizienz und Klimaschutz engagieren. Gefördert werden ebenso Initiativen zur Aus- und Weiterbildung sowie Projekte im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Im Sinne der Agenda 21 zeichnen sich geförderte Aktivitäten durch Vorbildcharakter aus und leisten einen Beitrag zu zukunftsweisenden Ansätzen im Umwelt- und Bildungsbereich.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Formate wie Vereine, Stiftungen und gGmbHs, die ihre Projekte lokal verankern oder entwicklungspolitische Auslandsvorhaben aus Norddeutschland heraus initiieren und begleiten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis einer engen Verknüpfung mit Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern sowie bei internationalen Vorhaben eine Anbindung an entwicklungspolitische Bildungsarbeit in der Region. Anträge können vierteljährlich zu festgelegten Einsendefristen eingereicht werden. Ziel ist es, nachhaltige Projekte zu fördern, die Bewusstsein für Umwelt- und Entwicklungsfragen schaffen und langfristige Kooperationen stärken. Die Auswahl erfolgt durch Vergabegremien, die die Projekte nach inhaltlicher Qualität, Wirkungspotenzial und Mehrausrichtung auf regionale Bedürfnisse bewerten.
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