Zuschuss

Projektförderung (Ausschreibung Projekte) – Diligentia Stiftung für empirische Forschung

Förderung empirischer Forschungsprojekte in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften inkl. Methodenentwicklung. Förderhöhe bis zu 50.000 €, Laufzeit bis zu 3 Jahre; zweistufige Bewerbung (Kurzantrag bis 31.01.2026, Vollantrag bis 30.04.2026) per E-Mail.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.01.2026 Noch 4 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit), Österreich (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 50.000 €
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung empirischer Forschung und der Entwicklung notwendiger Methoden im Bereich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten von Datenerhebungen und Analysen
  • Durchführung von Experimenten oder Umfragen
  • Zugang zu Datenbanken
  • Erwerb von notwendiger Software
  • Auszahlungen an Forschungsassistenten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Overheads
  • Reisekosten für Tagungsteilnahmen oder Veranstaltungsorganisation

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Promotion
  • Tätigkeit an staatlich anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Einreichung nur durch natürliche Personen, maximal ein Antrag pro Person und Jahr

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzantrag Formblatt
  2. Projektbeschreibung (Relevanz, Zielsetzung, Forschungsdesign)
  3. Lebenslauf (max. 2 Seiten)
  4. Angaben zum Förderaufwand und Finanzierungsplan
  5. Zeitplan

Bewertungskriterien

  • Empirischer Mehrwert des geplanten Forschungsprojekts im Sinne des Stiftungszwecks

Beschreibung

Die Diligentia Stiftung für empirische Forschung unterstützt innovative Forschungsprojekte in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie die Entwicklung begleitender Methoden. Gefördert werden Vorhaben mit einem klaren empirischen Mehrwert, die theorie- und praxisrelevante Fragestellungen mittels Datenerhebungen, Experimenten oder Umfragen fundiert untersuchen. Eine Zuwendung von bis zu 50.000 Euro kann für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten bewilligt werden. Antragstellende reichen zunächst einen kompakten Kurzantrag bis zum 31. Januar 2026 ein; nach positiver Erstbewertung erfolgt die Einladung zur Einreichung eines ausführlichen Vollantrags bis zum 30. April 2026. Das Auswahlverfahren orientiert sich primär am Potenzial der Projekte, bestehende empirische Methoden zu erweitern und realitätsnahe Erkenntnisse nachzuweisen.

Förderberechtigt sind promovierte, natürliche Personen, die an staatlich anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz tätig sind. Insbesondere Nachwuchswissenschaftler:innen und Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Förderfähige Aufwendungen umfassen Kosten für Datenerhebungen, Software-Lizenzen, Datenbankzugänge sowie Auszahlungen an Forschungsassistent:innen. Overheads und Reisekosten für Tagungen oder Veranstaltungsorganisation sind ausgeschlossen. Im Kurzantrag sind neben Titel, Relevanz und Forschungsdesign ein kurzer Lebenslauf (max. 2 Seiten), ein Finanzierungsplan sowie ein Zeitplan vorzulegen. Die finale Entscheidung über die Projektförderung trifft ein unabhängiges Gutachter:innen-Gremium auf Basis des empirischen Nutzens im Sinne des Stiftungszwecks. Die geförderten Projekte werden voraussichtlich im Juli 2026 bekanntgegeben.

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