Zuschuss

Projektförderung der Albert und Barbara von Metzler-Stiftung

Förderung gemeinnütziger Projekte in Bildung, Erziehung, sozialen Hilfen, Kulturpädagogik, Gesundheitswesen, Wissenschaft, Entwicklungshilfe sowie Natur- und Tierschutz im Rhein-Main-Gebiet und in Met­zler-Standorten. Anträge jeweils bis zum 15. Januar und 15. August möglich.

Bildung Soziales Kultur Medien Musik Gesundheit Wissenschaft Entwicklungszusammenarbeit Umwelt-/Naturschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Albert und Barbara von Metzler-Stiftung unterstützt langfristige, nachhaltige Engagements, die einen spürbaren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, soziale Hilfen, kultur- und kunstpädagogische Initiativen, Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Natur- und Tierschutz, vorwiegend im Rhein-Main-Gebiet und an Standorten mit Metzler-Niederlassungen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Einzelfallhilfe
  • Sportprojekte
  • Filmfinanzierung
  • Druckkostenzuschüsse
  • Einzel-Stipendien

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausrichtung des Projekts an den Zielen der Metzler-Stiftung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheinigung)
  • Projektbeschreibung mit Umfang, Dauer und Finanzierung
  • Kalkulation der Gesamtkosten und gewünschter Anteil der Stiftung
  • Angabe einer Kontoverbindung für Mittelüberweisung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Freistellungsbescheinigung des Finanzamts
  4. Kontoverbindungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszielen
  • Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung
  • Vernetzung und Kooperation
  • Qualität der Projektplanung

Beschreibung

Die Albert und Barbara von Metzler-Stiftung fördert seit 1998 langfristige, gemeinnützige Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Insbesondere werden Vorhaben in den Bereichen Bildung und Erziehung, soziale Hilfen, kultur- und kunstpädagogische Initiativen, Gesundheitswesen, Forschung & Innovation sowie Natur- und Tierschutz unterstützt. Regionaler Schwerpunkt liegt im Rhein-Main-Gebiet sowie an weiteren Standorten mit Niederlassungen der Stiftung in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden ausschließlich Organisationen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, darunter Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Interessenverbände. Die Stiftung verbindet finanzielle Zuschüsse mit persönlicher Begleitung durch Pate:innen aus dem Bankhaus Metzler, um Vernetzung, Know-how-Transfer und langfristige Wirkung sicherzustellen.

Anträge können jeweils bis zum 15. Januar und 15. August eines Jahres eingereicht werden. Als Voraussetzungen gelten eine präzise Projektbeschreibung einschließlich Umfang, Dauer und Finanzierung, eine Kostenkalkulation mit Angaben zum gewünschten Zuschussanteil sowie eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts und Kontoverbindungsnachweis. Ausschlüsse betreffen Einzelfallhilfe, Sportprojekte, Filmfinanzierungen, Druckkostenzuschüsse und Einzel-Stipendien. Die Auswahlkriterien umfassen die Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, nachhaltige Wirkungen, Qualität der Projektplanung sowie Vernetzungspotenzial. Initiativen, die durch das „1 + 1 = 3“-Matching-Fund-Plus-Modell zusätzliche Spendenmittel einwerben, profitieren von einem Bonus der Stiftung. Dieses Konzept motiviert dazu, Förderer:innen und Öffentlichkeit stärker einzubinden, um gemeinsam die Wirkung gemeinnütziger Projekte zu maximieren.

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