Zuschuss

Projektförderung der Allmende-Bürgerstiftung

Die Allmende-Bürgerstiftung fördert gemeinnützige Aktivitäten und Projekte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, Teilhabe im sozial-räumlichen Umfeld, regionale Projekte und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Freiwilligendiensten. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Aktivitäten und Projekte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Teilhabe im sozial-räumlichen Umfeld, Unterstützung regionaler Projekte in Brennpunktschulen und sozial benachteiligter Jugendlicher sowie Finanzierung von Auslandsaufenthalten im Rahmen von Freiwilligendiensten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Projektbezogene Investitionen
  • Sachkosten
  • Miete
  • Versicherung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Projekt im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung des Projekts
  2. Ausführliche Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  5. Bankverbindung

Beschreibung

Die Projektförderung der Allmende-Bürgerstiftung in Schleswig-Holstein unterstützt gemeinnützige Initiativen, die sich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der sozialen Teilhabe verschrieben haben. Gefördert werden Vorhaben, die Projekte im sozial-räumlichen Umfeld realisieren, regional an Brennpunktschulen anknüpfen oder jungen Menschen Auslandsaufenthalte im Rahmen von Freiwilligendiensten ermöglichen. Die Allmende-Bürgerstiftung stellt hierfür fortlaufend Zuschüsse bereit und fördert sowohl eingetragene Vereine und andere gemeinnützige Organisationen als auch Einzelpersonen, sofern diese über einen gemeinnützigen Träger agieren. Besonders im Fokus stehen Projekte, die benachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen und ihnen neue Möglichkeiten der Mitwirkung eröffnen.

Für einen Förderantrag sind eine Kurz- und eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich; zudem ist eine Bankverbindung anzugeben. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Investitionen und Sachkosten, Miete, Versicherungen, Verpflegung, Transport- und Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogenes Verbrauchsmaterial und Verwaltungskosten. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung prüft die eingereichten Unterlagen zeitnah und informiert über die Entscheidung. Ziel der Allmende-Bürgerstiftung ist es, nachhaltig wirkende Projekte zu stärken und zur gleichberechtigten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen beizutragen, indem sie engagementorientierte Ideen finanziell unterstützt und begleiten hilft.

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