Projektförderung der Amanda Erich Hansjürgen Neumayer-Stiftung
Die NEUMAYER STIFTUNG fördert innovative und bewährte Projektkonzepte gemeinnütziger Einrichtungen in den Bereichen Erziehung & Bildung, Mildtätigkeit, Jugendhilfe & Altenhilfe sowie Kunst & Kultur. Antragstellung jederzeit über ein Online-Portal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten gemeinnütziger Institutionen in den Bereichen Erziehung & Bildung, Mildtätigkeit, Jugendhilfe & Altenhilfe sowie Kunst & Kultur zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Schaffung von Chancengerechtigkeit.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. AO
- Projekt in den Bereichen Erziehung & Bildung, Mildtätigkeit, Jugendhilfe & Altenhilfe oder Kunst & Kultur
- Einreichung ausschließlich über das Online-Antragsportal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
Beschreibung
Die Amanda Erich Hansjürgen Neumayer-Stiftung unterstützt deutschlandweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger durch projektbezogene Zuschüsse in den Bereichen Erziehung & Bildung, Mildtätigkeit, Jugendhilfe & Altenhilfe sowie Kunst & Kultur. Mit dem Ziel, sozialen Zusammenhalt zu stärken und Chancengerechtigkeit zu fördern, werden innovative wie bewährte Vorhaben gefördert, die sich an sozial benachteiligte Menschen, Kinder, Familien und kulturelle Initiativen richten. Die Stiftungsarbeit orientiert sich an den Leitprinzipien Teilhabe, Inklusion und respektvolles Miteinander und investiert gezielt in Bildungs- und Kulturprojekte als Grundlage für zukunftsorientierte Gemeinwesenentwicklung.
Zur Antragstellung ist rund um die Uhr das Online-Antragsportal der Stiftung geöffnet. Förderfähig sind ausschließlich Projekte von gemeinnützigen Institutionen mit gültigem Freistellungsbescheid gemäß §§ 51 ff. AO in den genannten Themenfeldern. Notwendige Unterlagen umfassen neben einer aussagekräftigen Projektbeschreibung den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Eine kürzere Bearbeitungszeit wird durch frühzeitige Einreichung erreicht, da eine sorgfältige Prüfung und schriftliche Förderzusage erfolgen. Änderungen am beantragten Vorhaben sind unverzüglich mitzuteilen, um eine verbindliche Mittelverwendung zu gewährleisten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Stiftung. Interessierte Einrichtungen erhalten alle Details zu Förderkriterien und Antragsablauf auf der Website und im downloadbaren PDF-Leitfaden der NEUMAYER STIFTUNG.
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