Zuschuss

Projektförderung der Antonio Agnetti Stiftung

Die Stiftung fördert gemäß Förderrichtlinien Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe sowie mildtätige Zwecke (nach § 53 AO). Eine direkte finanzielle Förderung von einzelnen Privatpersonen ist ausgeschlossen.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe sowie mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 Abgabenordnung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit im Bereich Jugendhilfe, Altenhilfe oder mildtätige Zwecke
  • Keine Förderung von Privatpersonen laut Stiftungssatzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Förderrichtlinien
  3. Stiftungsflyer

Beschreibung

Die Antonio Agnetti Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Träger bei der Realisierung innovativer Projekte in den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe und mildtätige Zwecke gemäß § 53 Abgabenordnung. Als dauerhafte Fördermöglichkeit in Form von Zuschüssen bietet sie Vereinen, Stiftungen, öffentlichen Einrichtungen und Interessenverbänden die Chance, soziale Initiativen zu verwirklichen, die benachteiligte Kinder und Jugendliche fördern, ältere Menschen begleiten oder unmittelbare Hilfe für Bedürftige ermöglichen. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen und gleichzeitig den Stiftungszweck nachhaltig stärken.

Förderberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen, die aktiv in den genannten Handlungsfeldern tätig sind und keine direkte Unterstützung von Privatpersonen anstreben. Anträge können jederzeit eingereicht werden; dafür stehen der offizielle Förderantrag, die Förderrichtlinien sowie ein Stiftungsflyer als Download-Dokumente zur Verfügung. Ein klar strukturierter Projektplan, eine transparent aufgeführte Finanzierungsübersicht sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit bilden die Grundlage für eine zügige Prüfung. Interessierte Träger erhalten auf diese Weise unkompliziert und flexibel finanzielle Zuwendungen, um soziale Angebote auszubauen, inklusive Beteiligungsformen zu stärken und die Teilhabe von Menschen aller Altersgruppen nachhaltig zu fördern.

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