Projektförderung der AUDI Stiftung für Umwelt GmbH
Die AUDI Stiftung für Umwelt GmbH fördert jederzeit gemeinnützige Projekte, die Umweltbildung mit innovativen Technologien verbinden und zu einem nachhaltigen Mensch-Umwelt-System beitragen. Anträge können formlos per E-Mail eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte, die innovative Umwelttechnologien entwickeln, Umweltaspekte mit Bildungszielen verknüpfen und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen sowie Biodiversität voranbringen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Projektbezogene Technologieentwicklung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Veranstaltungen (Workshops, Tagungen etc.)
- Imagekampagnen, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Studien-, Diplom- und Doktorarbeiten
- Stipendien
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit nach § 52 Abs. 2 AO oder analoger ausländischer Regelung
- Formlose Projektskizze per E-Mail
- Angaben zu Zielen, Inhalten, Dauer und Kosten des Projektes
- Angabe von Projektpartnern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formlose Projektskizze (3–4 Seiten)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Beschreibung der Projektpartner
- Aufstellung von Zielen, Inhalten, Dauer und Kosten
Bewertungskriterien
- Einsatz innovativer Technologien
- Beitrag zu einem nachhaltigen Mensch-Umwelt-System
- Verknüpfung von Umweltbildung und Technologie
- Modellcharakter
- Umsetzung von Forschung in Praxis
Beschreibung
Die AUDI Stiftung für Umwelt GmbH unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen sowie Bildungseinrichtungen mit kontinuierlich verfügbaren Zuschüssen für Projekte, die Umweltbildung und innovative Technologien in einem nachhaltigen Mensch-Umwelt-System vereinen. Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter, die durch umweltverträgliche Technologien ökologische Herausforderungen angehen, Biodiversität schützen und Bildung für nachhaltige Entwicklung fest mit Technologiekonzepten verknüpfen. Ziel ist die Entwicklung zukunftsweisender Ansätze, die Forschungsergebnisse praxisgerecht umsetzen und als Vorbild für weitere Initiativen dienen.
Antragsberechtigt sind Träger mit Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß § 52 Abs. 2 AO oder vergleichbarer Regelung im Ausland. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sachkosten sowie projektbezogene Technologieentwicklung. Nicht erstattungsfähig sind Workshops, Tagungen, Imagekampagnen, Öffentlichkeitsarbeit, Studienarbeiten oder Stipendien. Eine formlose Projektskizze (3–4 Seiten) muss Informationen zu Zielen, Inhalten, Dauer, Kosten und beteiligten Projektpartner:innen enthalten und kann jederzeit per E-Mail eingereicht werden. Die Auswahl orientiert sich an innovativem Technologieeinsatz, Beitrag zu einem nachhaltigen Mensch-Umwelt-System, pädagogischem Mehrwert, Modellcharakter und der Übersetzung von Forschung in praxisnahe Anwendung. Nach positiver Prüfung der Skizze erfolgen Ausarbeitung und Beschlussfassung eines detaillierten Antrags durch die Gesellschafterversammlung.
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